Doppelbesteuerung ist wenn ein Steuerzahler die Steuern auf dasselbe Einkommen in zwei Ländern zahlen soll, beispielsweise im Wohnsitzland und im Land der eigenen Staatsbürgerschaft.
Doppelbesteuerung ist wenn ein Steuerzahler die Steuern auf dasselbe Einkommen in zwei Ländern zahlen soll, beispielsweise im Wohnsitzland und im Land der eigenen Staatsbürgerschaft.
Für die Lösung des Problems mit der Doppelbesteuerung schließen die Länder die sogenannte Dippelbesteuerungabkommen (verkürzt „DBA“). Unter den folgenden Linken können Sie sich mit den Listen der DBA, die von Deutshclend, Irland, Österreich, Schweiz, USA und GB geschlossen sind, bekannt machen.
Der Inhalt von Abkommen zwischen verschiedenen Ländern kann sehr unterschiedlich sein, während die Struktur der Abkommen oft ähnlich ist.
Gemäß den Abkommen können die folgenden Besteuerungsmodelle angewandt werden:
- Einkommen werden nur in einem Land besteuert.
- Das Einkommen wird in beiden Ländern besteuert, aber im „zweiten“ Land wird der Steuerbetrag um den im „ersten“ Land gezahlten Steuerbetrag angerechnet. Welches Land das „Erste“ und welches das „Zweite“ ist, wird dabei im jeweiligen Artikel des Abkommens zwischen den Ländern festgelegt.
- Das Einkommen wird in beiden Ländern besteuert, aber im „zweiten“ Land darf die Steuerhöhe einen bestimmten Satz nicht überschreiten.
- Das Einkommen wird in beiden Ländern besteuert.
DBA haben einen Artikel, der die Liste der Steuern definiert, für die ein solches Abkommen gilt. Sie sind in der Regel in Art. 2 des DBA. Die staatlichen Steuern als auch die Steuern der Gemeinden, die nicht in dieser Liste festgesetzt sind, werden nicht von der Doppelsteuerung befreit; sie müssen bezahlt werden (mit seltenen Ausnahmen).
Separate Artikel des Doppelbesteuerungsabkommens definieren das Besteuerungsverfahren für bestimmte Einkunftsarten (Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, Unternehmensgewinne, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren usw.). Dementsprechend regelt jeder einzelne Artikel die Besteuerung einer bestimmten Art von Einkünften: in welchem Land und wie sie besteuert werden, ob die in einem Land gezahlte Steuer bei der Besteuerung in einem anderen Land angerechnet werden soll.
Wenn separate Artikel das Verfahren zur Besteuerung einer bestimmten Art von Einkünften nicht definieren oder nach einem solchen Artikel eine Doppelbesteuerung nicht ausgeschlossen ist, wird ein besonderer Artikel (normalerweise Nr. 23) des Abkommens angewendet, der als „Vermeidung der Doppelbesteuerung“. Es bestimmt auch, wie ein bestimmtes Einkommen besteuert wird.
Zur Anwendung der Vorschriften des Doppelbesteuerungsabkommens soll der Steuerpflichtige den Steuerbehörden eine Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Staat und/oder eine Steuererklärung vorlegen, die die Zahlung der entsprechenden Steuern in einem anderen Staat bestätigt.
Zur professionellen Problemlösung in konkreten Situationen empfehlen wir an Steueranwälte und Steuerberater sich zu wenden.
Die Konsultationen von Spezialisten der juristischen Firma „Zilver“ werden bezahlt.
Beispiele für die Arbeit unserer Anwälte zum Thema Doppelbesteuerung :
Vor Doppelbesteuerung geschützt
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