Ein guter IT-Vertrag muss, wie die meisten anderen Verträge auch, die individuellen Besonderheiten eines bestimmten Projekts und die Wünsche des Kunden berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang bitten die Anwälte der Anwaltskanzlei Zilver die Kunden, die folgenden Eingabedaten für den IT-Vertrag anzugeben (in der Phase der Vereinbarung der Arbeitsbedingungen mit Anwälten genügt die Bereitstellung von Informationen aus dem ersten Abschnitt der Fragen, die Antworten auf die Fragen des zweiten Abschnitts müssen dann gegeben, wenn die Bedingungen der Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten vereinbart sind und wenn die die Erfassung des IT-Vertrags beginnt):
Abschnitt I (vorläufige Eingabedaten):
- Wohnstaat der Vertragsparteien.
- In welchen Sprachen brauchen Sie den IT-Vertrag?
- Vertragsgegenstand: Verkauf von Software, Softwareentwicklung, Softwaretests, Lizenz, IT-Service (Support), Cloud-Speicher, Veröffentlichung, Organisation und Unterstützung des IT-Teams usw.?
- Zweck des Vertrages? Das Endergebnis der Vertragsausführung.
- Zahlungsbedingungen aus dem Vertrag (Vorauszahlung, Nachzahlung, Akkreditiv).
- Werden im Zuge der Vertragserfüllung geistigen Eigentumsrechte auf den Auftragnehmer übertragen?
- Wird die Ausrüstung dem Auftragnehmer zur Vertragserfüllung überlassen?
- Wie werden die geistige Eigentumsrechte zwischen Parteien verteilt?
- Ist eine Abtretung von Rechten aus dem Vertrag (Untervergabe, Übertragung der Rechte des Kunden) möglich?
- Gibt es besondere Regeln (Richtlinien) zum Datenschutz, zum Umgang mit Computersystemen u.a.?
- Wie soll ein IT-Vertrag erstellt werden: in Papierform, mit einer elektronischen Unterschrift, über spezielle Plattformen (z. B. DocuSign usw.)?
- Benötigen Sie bei Verhandlungen mit Ihrer Gegenpartei die Hilfe eines Anwalts, um die Vertragsbedingungen zu besprechen?
Abschnitt II (erläuternde Eingabedaten):
- Angaben der Parteien.
- Wer wird den Vertrag unterzeichnen? Was bestätigt die Befugnisse der Unterzeichner (Charta/Vollmacht)?
- Wo kommt der Vertrag zustande (Stadt, Land)?
- Qualifikationsanforderungen an die Gegenpartei (zum Beispiel Ausbildung, Berufserfahrung, Mindestjahresumsatz, Empfehlungen, ISO u.s.w.).
- Bedingungen für die Vertragsdurchführung: Ort, Bedingungen, Überwachung der Vertragsdurchführung, Annahme der Vertragsergebnisse.
- Währung der Zahlungen.
- Ist das Autorenhonorar im Leistungs-/Werkpreis enthalten oder wird es zusätzlich vergütet?
- Gibt es eine Präferenz für anwendbares Recht?
- Gibt es Präferenzen hinsichtlich des Ortes der Streitbeilegung/Schiedsgerichtsbarkeit (gilt für internationale Verträge zwischen Unternehmen)?
- Sonderwünsche zu Haftungsbedingungen.
- Vertragslaufzeit.
- Wie läuft die Vertragskündigung ab?
Antworten auf die oben dargestellten Fragen können per E-Mail an unsere Anwaltskanzlei gesendet werden: info@zilver.com.ua.
Basierend auf den Antworten auf die Fragen in Abschnitt I bereiten unsere Anwälte ein kommerzielles Angebot vor und können anschließend fachliche Fragen zum IT-Vertrag stellen.
Basierend auf den Antworten auf die Fragen in Abschnitt II erstellen unsere Anwälte einen auf Ihre individuellen Interessen zugeschnittenen IT-Vertrag.
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