Die Besteuerung der Steuerzahler aus verschiedenen Ländern ist immer individuell zu betrachten, zum besseren Verstehen bieten wir ein Beispiel der Dividendenbesteuerung zwischen den ukrainischen und österreichischen Ansässigen.

 

Wie werden die ausschüttenden von einer ukrainischen OOO (GmbH gemäß dem österreichischen Recht) ihrem Gründungsaktionär (Gesellschafter) aus Osterreich Dividenden besteuert?

Die Frage ist allzugroßem mit der Doppelbesteuerung und der Möglichkeit der Minimisierung der Steuerlast hinsichtlich der ausschüttenden Dividenden verbunden.

 

Welche Steuer sind nach den ukrainischen Rechtsnormen vorgesehen?

Die ausschüttenden den natürlichen Personen Dividenden (einschließlich der Nichtansässigen) werden mit der Steuer von natürlichen Personen mit einem Steuersatz besteuert:

Die ausschüttenden den juristischen Personen Dividenden (einschließlich der Nichtansässigen) werden mit der Gewinnsteuer mit einem Steuersatz von 15% besteuert (PP.141.4. P. 141 Art. 141 des Steuergesetzbuches der Ukraine).

 

Vermeidung der Doppelbesteuerung

Laut des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen („Abkommen“) soll man die Dividenden nicht zweimal in jeweiligen Ländern besteuern.

Laut Art. 10 des Abkommens werden die Dividenden in ihrem Auszahlungsland besteuert. Man kann sie auch im Lande des Dividendenbeziehers besteuern, aber max. mit:

  • 5% der Gesamtsumme der Dividenden, wenn der tatsächliche Eigentümer der Dividenden ein Unternehmen ist, das direkt über min. 10% des Kapitals der dividendenausschüttenden Gesellschaft verfügt.
  • 10% der Gesamtsumme der Dividenden in allen übrigen Fällen.

Demgemäß wird die Auszahlung der Dividenden von einer ukrainischen Gesellschaft einem österreichischen Gesellschafter in der Ukraine nach dem ukrainischen Steuergesetzbuch besteuert und die Steuerlast in Osterreich wird auf 5% oder 10% abhängig von den individuellen Gegebenheiten eingeschränkt.

Bitte beachten sie, dass für die Anwendung des Übereinkommens eine Bescheidung über die geleisteten in der Ukraine Steuern zu erhalten ist (kann sein es wird die Berufung der Steuerbescheiden erfoderlich).

Es ist dazu zu berücksichtigen, dass die Anwendung des Übereinkommens im Rahmen der BEPS-Regeln eingeschränkt sein kann.

 

Damit die Juristen die Dividendenausschüttung korrekt begleiten, brauche sie die Angaben gemäß dem Fragebogen

Die Juristen sollen eine bestimmte Reihe der juritischen Handlungen ausüben, damit die Dividenden rechtsmäßig ausgezahlt werden. 

Falls Sie weitere Fragen über Besteuerung der Einkommen in der Ukraine haben oder andere juristische Hilfe brauchen, können Sie die Juristen und Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei „Zilver“ sich anwenden: +380501409560 (Viber, WhatsApp, Telegram), E-mail:  info@zilver.com.ua.

 

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