Bei diesem Merkzettel handelt es sich nur um eine Beschreibung über die Tätigkeit eines Freelancers, der selbstständig arbeitet, d.h. der seine Arbeit über das Internet findet, sie selbstständig erfüllt und sie wiederum über das Internet an den Kunden abschickt. Die Beschreibung findet keine Anwendung auf juristische Personen.
- Registrierung als Unternehmer
Die Arbeit als Einzelunternehmer ist die günstigste und üblichste Arbeitsform der Freelancer.
Der Einzelunternehmer kann sich leicht registrieren: Man muss einen entsprechenden Antrag an das staatliche Register (Handelsregister) oder den Notar senden. In diesem Antrag kann man sich auch für eine Einheitssteueranwendung anmelden.
Dabei kann der Freelancer folgende Einheitssteuersysteme wählen:
- die 2. Gruppe der Besteuerung wählen (aber mit Nicht-Residenten und juristische Personen (mit bestimmten Ausnahmen) nicht arbeiten) und ungefähr 1500 UAH pro Monat (Steuer und Mindestbetrag der Sozialversicherungssteuer) an den Staat zahlen, ODER
- die 3. Gruppe der Besteuerung wählen (und mit beliebigen Kunden, gleich ob Residenten oder Nicht-Residenten, sowie mit juristischen Personen arbeiten) und 5% vom erhaltenen Einkommen als Steuer zahlen. Für diese Gruppe gibt es jedoch ein Einkommensmaximum und eine Liste von Bedingungen, die unbedingt zu beachten sind. Wir beraten Sie dazu gern.
Unter Berücksichtigung des Steuersatzes und sowie der Forderungen zur Steuerbuchhaltung, empfehlen wir dem Freelancer, das vereinfachte Besteuerungssystem zu nutzen.
Gestaltung der Vertragsverhältnisse mit dem Kunden
Zur Zeit kann der Vertrag zwischen dem Freelancer und dem Kunden in elektronischer Form erstellt werden, d.h., der schriftliche Vertrag (auf dem Papier) ist nicht erfoderlich. Das von unserer Anwaltskanzlei emfohlene und kostenlose Muster eines Vertrages mit ukrainischen Fachleuten können Sie unter diesem Link finden.
Sie können gern die rechtliche Beratung bezüglich der Arbeitsabfertigung und der Besteuerung von Freelancern in der Ukraine von unseren Rechtsanwälten in der Rechtsanwaltskanzlei „Zilver“ in Anspruch nehmen, indem Sie folgende Kontakte benutzen: +38 050 140 95 60, E-Mail: info@zilver.com.ua.
Mehr juristische Beratungen hier:
Über die Gründung einer IT-Gesellschaft in der Ukraine.
Muster des Vertrags mit IT-Fachleuten (Ukraine)
Über Anwendung des Verbots auf die Arbeit bei einem Wettbewerber in der Ukraine
E-Verträge und E-Signatur in der Ukraine
Ein Unternehmen im Bereich Computerspiele und eSports
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Das Outsourcing von Dienstleistungen an Freelancer in der Ukraine erfolgt zwischen ukrainischen und ausländischen Geschäftspartnern auf der Grundlage von außenwirtschaftlichen Dienstleistungsverträgen. Ich stelle allgemein fest, dass solche Verträge immer häufiger in Eile vereinbart und unterzeichnet werden, um den Fortschritt im Geschäft und die Umsetzung von Projekten nicht zu verzögern. Dabei werden aber viele Bestimmungen in den Verträgen außer Acht gelassen, die aber in Krisensituationen oder bei der Verschlechterung der Finanzlage zum Tragen kommen.