Verwendung von „höherer Gewalt“ in den Realien der Ukraine von 2014
Die „höhere Gewalt“, zu der, unter anderem, militärische Handlungen in Gebieten Donezk und Lugansk gehören, kann eine rechtliche Begründung für die Änderungen in Vertragserfüllungsfristen oder Vertragskündigung (unter anderem, Verträge für Außenwirtschaftstätigkeit). Aber, um die Erfüllung der Vertragsverpflichtung zu verzögern oder den Vertrag zu kündigen (Bezug nehmend auf Umstände der „unwiderstehlichen Gewalt“), muss man einige Bedingungen…
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