Cybersquatting bedeutet Registrierung des Domainnamens, um die Domain an eine interessierte Person zu verkaufen, wobei die Handelsmarke nicht registriert bleibt.
In dieser Situation muss man deutlich verstehen: Nutzung des Domainnamens, der identisch der registrierten Handelsmarke ist, bedeutet die Nutzung von dieser Handelsmarke. Deshalb, wenn die Namen der Handelsmarke und der Domain übereinstimmen, kann nur die Person, der die registrierte Handelsmarke besitzt, sie in der Domain verwenden.
Erfolgreich ausgeübte bei den Juristen der Rechtsanwaltskanzlei Zilver Projekte im Immaterialgüterrecht (abgerechnet seit 15.08.2023):
– Handelsmarke angemeldet
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