Unternehmensniederlassungen:

Als Unternehmensniederlassung wird die Branche des Unternehmens verstanden, die sich außerhalb seinem Standort befindet, Waren herstellt, Arbeiten oder andere Operationen durchführt, Dienstleistungen in seinem Namen anbietet, diesen Unternehmen vertritt und seine Interessen schützt.

Gemäß Art. 95 des Zivilgesetzbuches der Ukraine wird Folgendes als Unternehmensniederlassungen verstanden: Branchen und Vertretungen.

Branche (Filiale) bedeutet eine Unternehmensniederlassung, die außerhalb seinem Standort befindet, alle Funktionen oder nur einen Teil davon ausübt.

Die Vertretung ist der Branche nicht identisch: sie vertritt und schützt die Interessen des Unternehmens, ohne dabei seine Funktionen auszuüben.

Die Branche und die Vertretung sind keine Rechtspersonen; sie untergehen keiner staatlichen Registrierung, aber die Daten darüber sollen ins einheitliche Staatsregister mit Daten über die Unternehmensniederlassungen einer Rechtsperson eingetragen werden. Wenn es sich über die Öffnung ausländischer Vertretungen in der Ukraine handelt, so, gemäß dem Gesetz der Ukraine „Über außenwirtschaftliche Tätigkeit“, untergehen sie der staatlichen Registrierung, oder der Akkreditierung auf Art und Weise, die mit dem Gesetz festgestellt wird.

 

Registrierung der Unternehmensniederlassungen:

Ein Beschluss, die Branche/Vertretung zu öffnen, findet vor der Eintragung ins einheitliche Staatsregister. In der Regel trifft das höchste Verwaltungsorgan der Rechtsperson (die Generalversammlung der Aktionäre, der Gründer) eine solche Entscheidung. Der Standort, Ziele, Funktionen, Vorstandsorgane, das Liquidationsverfahren der Unternehmensniederlassung werden mit Hilfe von einer entsprechenden Anordnung darüber festgesetzt.

 

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