Die Spezialisten der Anwaltskanzlei „Zilver“ beraten zu folgenden Themen:
– Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen: Gehälter, Dividenden, Zahlungen für den Verkauf von Unternehmensanteilen, Kapitalerträge (einschließlich aus dem Handel mit Aktien, Wertpapieren, Kryptowährungen), Erhalt von Zahlungen für Optionen von einem ausländischen Unternehmen, Besteuerung und Berichterstattung von Ukrainern, die im Ausland leben;
– Besteuerung von Einzelunternehmern: Anwendung eines vereinfachten Besteuerungssystems, Abschaffung der Registrierung von Einzelunternehmern, Verwendung von Registrierkassen, Besteuerung;
– Besteuerung von Unternehmen: Optimierung der Steuerlast, Besteuerung von Dividenden, verschiedene Aspekte der Berechnung und Zahlung der Mehrwertsteuer, Bargelddisziplin;
– Besteuerung von Non-Profit-Organisationen: Bedingungen für die Aufrechterhaltung der Steuerbefreiung, Mehrwertsteuer auf die Tätigkeit von Non-Profit-Organisationen, zulässige Verwaltungskosten.
Ein gesonderter Bereich unserer Arbeit ist außerdem die Besteuerung ausländischer Einkünfte von Einwohnern der Ukraine, die Besteuerung von Einkünften von Ausländern mit Herkunftsquelle in der Ukraine, beaufsichtigte ausländische Unternehmen und automatischer Austausch von Bankinformationen (BEPS, CRS) sowie die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen, und die steuerliche Strukturierung internationaler Transaktionen.
Die Beratung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Wir empfehlen jedoch immer, eine schriftliche Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, deren Vorbereitung mindestens zwei Arbeitstage dauert, da unsere Spezialisten nicht nur die Steuergesetzgebung der Ukraine, sondern auch die Rechtspraxis und in einigen Fällen die Bestimmungen von Doppelbesteuerungsabkommen oder die Gesetzgebung anderer Länder prüfen. Wenn die Angelegenheit gleichzeitig die Einbeziehung von lokalen Spezialisten in einem bestimmten Rechtsgebiet erfordert, helfen wir Ihnen bei der Kontaktaufnahme mit solchen Spezialisten, formulieren die Fragen und führen bei Bedarf alle Verhandlungen selbst und holen die Schlussfolgerungen der Spezialisten ein.
Bei Bedarf unterstützen wir unsere Mandanten bei der Formulierung von Anträgen an das Finanzamt, um eine individuelle steuerliche Beratung zu erhalten.
Bei Bedarf unterstützen unsere Anwälte unsere Mandanten bei Betriebsprüfungen und bei der Anfechtung von Betriebsprüfungsergebnissen auf dem Verwaltungsweg oder vor Gericht.

