Der Austritt eines Gesellschafters aus der ukrainischen GmbH auf eigenen Wunsch kann durch einen entsprechenden Antrag formalisiert werden, dem eine Reihe von rechtlichen Schritten folgen. Die Registrierung des Austritts eines Gesellschafters aus einer GmbH wird durch die Vorschriften der Gesetze der Ukraine „Über GmbH und GmzH„, „Über die staatliche Registrierung von juristischen Personen, natürlichen Personen – Unternehmern und öffentlichen Organisationen„, das Bürgerliche Gesetzbuch der Ukraine und die Satzung der GmbH geregelt.

Um den Austritt eines Gesellschafters aus einer GmbH zu formalisieren, muss ein Unternehmensanwalt die folgenden Maßnahmen durchführen:

  1. Beschaffung der notwendigen Daten und Unterlagen der GmbH laut Fragebogen.
  2. Analyse des Verfahrens zur Zahlung eines Anteils an einen Gesellschafter gemäß der Satzung der GmbH, Abstimmung mit dem Kunden über das gewünschte Verfahren zur Zahlung eines Anteils.
  3. Senden einer Anfrage an die GmbH zur Bereitstellung des Jahresabschlusses der  GmbH (je nach Vorliegen des Streits).
  4. Erstellung einer Vollmacht (falls erforderlich) (für Ausländer – mit Apostille / Beglaubigung, sowie mit notariell beglaubigter Übersetzung).
  5. Vorbereitung des Textes und Ausfertigung der Rücktrittserklärung des Gesellschafters beim Notar.
  6. Weiterleitung eines Antrags auf Austritt des Gesellschafters aus der GmbH an die Gesellschaft.
  7. Empfangen von Daten von GmbH gemäß Teil 6. Art. 6 Abs. 1 lit. 24 des Gesetzes der Ukraine „Über GmbH und GmzH„.
  8. Einholung der Zustimmung anderer Gesellschafter für den Austritt des Antragstellers von den Gesellschfatrn der GmbH (wenn der Anteil des Gesellschafters mehr als 50% beträgt).
  9. „Friedlicher Austritt“:
    1. Einberufung und Durchführung einer Hauptversammlung (sofern ein Rechtsanwalt die Ausfertigung von Dokumenten auch im Interesse des Unternehmens begleitet).
    2. Erstellung des Protokolls der Hauptversammlung der GmbH, in dem auch die Frage der Zahlung des Anteils an den Gesellschafter geklärt werden muss (wenn der Rechtsanwalt die Unterlagen auch im Interesse des Unternehmens begleitet).
    3. Ausfüllen einer Registrierungskarte (wenn der Rechtsanwalt die Ausfertigung von Dokumenten auch im Interesse des Unternehmens begleitet).
    4. Abstimmung von Dokumenten mit einem/-er Notarin und der Mandantin (sofern erforderlich) (sofern der Rechtsanwalt die Ausführung von Dokumenten auch im Interesse des Unternehmens begleitet).
    5. Abstimmung des Datums und der Uhrzeit der staatlichen Registrierung mit einem Notar (Justizbüro) und der Mandantin (sofern der Rechtsanwalt die Ausfertigung von Dokumenten auch im Interesse des Unternehmens begleitet).
    6. Einreichung von Unterlagen bei der Registrierung des Austritts des Gesellschafters aus der GmbH.
    7. Begleitung vom Eingang der fälligen Zahlung (Anteil) beim ausgeschiedenen Gesellschafter. Abgleich des erhaltenen Betrags mit den Berechnungen der Mandantin.
  10. „Konfliktausstieg“ (Verweigerung von Gesellschaftern, eine Hauptversammlung abzuhalten und den dem Gesellschafter zustehenden Anteil zu zahlen):
    1. Beschaffung von Dokumenten von GmbH.
    2. Vorbereitung von Dokumenten für das Gericht.
    3. Einreichung einer Klageschrift beim Gericht (zusammen mit der Sicherung der Forderung – die Beschlagnahme der Konten oder des Vermögens der GmbH).
    4. Gerichtsverhandlung.
    5. Vollstreckung des Urteils.
  11. Bericht an den Leiter über das Ergebnis der geleisteten Arbeit.

 

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