Die Auflösung einer Ehe, bei der einer der Ehepartner Ausländer und der andere Ehepartner Ukrainer ist, weist die folgenden Besonderheiten auf:

  1. Wenn beide Ehepartner mit der Ehescheidung einverstanden sind und kein Kind (keine Kinder) haben.

Das ist ein häufig zu prüfender Fall. In diesem Falle wird ins Standesamt am Wohnort einer der Ehegatten eine gemeinsame schriftliche Erklärung über die Ehescheidung eingetragen. Der Erklärung werden ihre Pässe und Heiratsurkunde beigelegt.

Wenn der ausländische Staatsangehörige keine Möglichkeit hat, die Erklärung persönlich einzulegen, kann dies der in der Ukraine lebende Ehepartner in seinem Namen tun. Doch solche Erklärung unterliegt rechtsverbindlich der Legalisation.

Die staatliche Eintragung der Ehescheidung wird im Laufe von einem Monat ab dem Datum der Einreichung der Erklärung durchgeführt. Dabei ist die Anwesenheit von beiden Ehepartnern nicht notwendig. Der ausländische Staatsangehörige kann zusammen mit der genannten Erklärung oder im Laufe von einem Monat ab dem Datum ihrer Einreichung, schriftlich (durch eine Erklärung) das Standesamt von seiner Zustimmung für eine solche Eintragung unterrichten. Wenn der ausländische Ehepartner aber wünscht, persönlich bei der staatlichen Eintragung anwesend zu sein, kann dann das Eintragungsdatum auf seinen schriftlichen Antrag hin auf einen späteren Termin verschoben werden, aber nicht mehr als für ein Jahr.

Die Ehe gilt als geschiedene Ehe ab dem Tag der staatlichen Eintragung ihrer Auflösung durch das Standesamt.

 

  2. Wenn beide Ehepartner mit der Ehescheidung einverstanden sind und ein gemeinsames Kind (gemeinsame Kinder) haben.

In diesem Fall wird die Ehescheidung vor Gericht durchgeführt. Die Ehegatten reichen eine Erklärung vor Gericht über die Ehescheidung am Wohnort der Anmeldung einer der Ehegatten ein, der in der Ukraine wohnt. Der Erklärung muss außer Kopien Ihrer Pässe, der Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und der Kopie Ihrer Heiratsurkunde eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Ehegatten über folgende Punkte beigefügt werden:

  • wer das Sorgerecht ausübt und bei wem das Kind beziehungsweise die Kinder wohnen;
  • der Umfang der Unterhalts- und Fürsorgeverpflichtungen des Elternteils, bei dem das Kind beziehungsweise die Kinder nicht wohnen; Umgangsregelungen zwischen Eltern und dem Kind beziehungsweise den Kindern

Die Vereinbarung, in der die Unterhaltsverpflichtungen für das Kind (die Kinder) festgelegt sind, muss notariell beglaubigt werden.

Die Frist der Gerichtsentscheidung über die Auflösung der Ehe beträgt einen Monat, gerechnet ab der Einreichung des Gesuches der Ehegatten. Die Ehe gilt als geschiedene Ehe ab dem Tag des Eintritts der Rechtskraft der Gerichtsentscheidung. Die Entscheidung wird durch das Gericht an das Standesamt am Ort der Entscheidung  übersandt und dort eingetragen.

  3. Einer der Ehepartner ist mit der Ehescheidung nicht einverstanden.

In diesem Fall – abgesehen von der An- oder Abwesenheit des gemeinsamen Kindes (der Kinder) – wird die gerichtliche Auflösung der Ehe durch einen Klageantrag über die Ehescheidung beim Gericht am Wohnort des Ehegatten bewirkt, der in der Ukraine lebt.

Das ist die schwierigste Situation. Es ist sehr kompliziert, zwischen den Ehegatten einen Kompromiss zu finden. Darum müssen die Fragen des Unterhalts und der Erziehung des Kindes (der Kinder) vor Gericht entschieden werden. Das Gerichtsverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

In einem solchen Fall ist es ratsam, wenn sich die Ehegatten am besten an einen Juristen wenden.

Genau wie in der vorherigen Situation gilt die Ehe als geschiedene Ehe ab dem Tag des Eintritts der Rechtskraft der Gerichtsentscheidung. Die Entscheidung wird durch das Gericht an das Standesamt am Ort der Entscheidung übersandt.

  4. Gesondert zu betrachten ist die Situation, wenn beide Ehepartner außerhalb der Landesgrenzen der Ukraine wohnen.

In diesem Fall ist es für die Ehescheidung nicht nötig, in die Ukraine zu fahren. Die Ehe kann durch die zuständigen Behörden des ausländischen Staates geschieden werden. Aber, um diese ausländische Entscheidung über die Ehescheidung auch in der Ukraine anerkennen zu lassen, muss diese ausländische Entscheidung vorschriftsmäßig legalisiert werden. Eine solche Anerkennung ist dann nicht erforderlich, wenn die Anerkennung oder Legalisation laut geltenden durch die Ukraine unterschriebenen und ratifizierten internationalen Vereinbarungen nicht erforderlich ist.

 

Über erfolrecih beendete Scheidungen mit den Ukrainierinen können Sie hier lesen:

 

Falls Sie Hilfe der ukrainischen Rechtsanwaltes in Familiensachen (bzw. Ehetrennung, Gütertrennung u.s.w.) stehen wir Ihnen zur Verfügung vor. Unsere Kontaktdaten sind:  +380501409560, E-mail: info@zilver.com.ua.

Der/die ukrainische Rechtsanwalt/in wird die Unterlagen gemäß der Liste dafür erfordern. Die ukrainischen Juristen die in der Liste festgestellte Schritte für die Eheschidung machen werden.

Über die Scheidung über Gerincht in der Ukraine kann man hier lesen

 

Zusätzliche Beratungen:

Unterhaltsverpflichtung 

Adoption des Kindes in der Ukraine 

GmbH Gründung in der Ukraine  

Jurisische Hilfe bei der Leihmutterschaft 

Auszug aus dem ukrainischen Zivilstandregister 

Niederlassung in der Ukraine 

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Zilver im Facebook

Die Rechtsanwaltskanzlei Zilver im Instagram

2 Kommentare

  1. Dear Sir or Madam,

    I have some questions about divorce. We can speak English or German. Can you contact me by email?

    Best Regards,
    Steven Mai

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind mit * markiert.

Beitragskommentare