Zur rechtlichen Begleitung des Austritts eines Gesellschafters aus einer ukrainischen GmbH benötigt ein Rechtsanwalt folgende Daten bzw. Unterlagen:

  1. Registernummer der ukrainischen GmbH.
  2. Scan der Satzung der GmbH (oder „Inventar“).
  3. Scan der Gesellschaftervertrag (falls vorhanden).
  4. Gewünschtes Austrittsdatum.
  5. Ist das Stammkapital vollständig gebildet?
  6. Wie wurde das Stammkapital (Bar- oder Sachkapital) gebildet und was fordert der Gesellschafter?
  7. Unterlagen und Daten des/-r Gesellschafters/-in:
    1. Für juristische Personen:                                    
      1. Name des Unternehmens;
      2. Registernummer des Unternehmens;
      3. Anteil an GmbH; 
      4. Das Vorliegen einer Entscheidung (Protokoll) des/-r Gesellschafters/-in einer solchen juristischen Person über den Austritt aus der GmbH;
      5. + für Nicht-Residenten:
        1. Handelsregisterauszug mit Apostille / Legalisation (sowie Übersetzung mit notariell beglaubigten Unterschrift des Übersetzers);
        2. Bankkonto in der Ukraine;
        3. Wer wird der Vertreter sein? Die Daten dieser Person. Das Vorliegen einer Vollmacht (bei Nichtansässigen mit Apostille / Legalisation sowie Übersetzung mit notariell beglaubigten Unterschrift des Übersetzers).
    2. Für Privatperson:
      1. Scan des Reisepasses und der TIN des/der Gesellschafters/-in (bei Ausländern, – mit Apostille / Legalisation, sowie Übersetzung mit notariell beglaubigten Unterschrift des Übersetzers);
      2. Anteil an GmbH;
      3. Registrierter Wohnort des/der Gesellschafters/-in mit Angabe der Postleitzahlen (aktuelle Straßennamen);
      4. Migrantendokument (für Einwohner der Gebiete Donezk, Lugansk oder Krim) (um die Wohnadresse anzugeben).

 

Auf der Grundlage der erhaltenen Unterlagen wird der Gesellschaftsanwalt den Austritt des Gesellschafters aus der GmbH gemäß dem genehmigten Verfahren begleiten.

 

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