Die Unternehmen, die die Zahlungen an nichtansässige Teilnehmer/Gesellschafter vorhaben, sollen die Besonderheiten der ukrainischen Gesetzgebung berücksichtigen.

Unter anderem kann die Nationale Bank der Ukraine (NBU) Währungsbeschränkungen einführen, d.h., die Dividende können nur in bestimmten Summen, für eine bestimmte Periode usw ausgezahlt werden.

Wenn solche Einschränkungen abwesend sind, werden die Dividende in der fremden Währung ausgezahlt. Darunter wird die Zahlung der Dividende an ausländische Gründer (Gesellschafter) in der fremden Währung gemäß P. 1, Teil 2, Art. 5 des Gesetzes der Ukraine „Über Währung und Devisengeschäfte“ erlaubt.

Deshalb, wenn man über die Zahlung der Dividende entscheidet, wird die Summe solcher Auszahlung in Griwnja bestimmt und dann in die fremde Währung nach dem offiziellen Kurs der Nationalen Bank der Ukraine zum Datum der Operation umgerechnet (P. 71 der Bestimmung über Schutzmaßnahmen und Festlegung der Prozedur für Operationen in der Fremdwährung, die mit der NBU-Anordnung Nr. 5 vom 02.01.2019 genehmigt wurde; NBU-Brief Nr. 40-0006/63031 vom 26.11.2018).

Wenn Sie Fragen bezüglich die Auszahlung von Dividenden an Ausländer, andere Unternehmens- und Währungsfragen haben, können Sie sich an die Rechtsfirma „Zilver“ in Kiew (https://g.page/zilver-law-firm-kyiv/review) wenden.

Damit die Juristen die Dividendenausschüttung korrekt begleiten, brauche sie die Angaben gemäß dem Fragebogen

Die Juristen sollen eine bestimmte Reihe der juritischen Handlungen ausüben, damit die Dividenden rechtsmäßig ausgezahlt werden. 

 

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Check-list für Jurist über Dividendenausschüttung kann man hier finden.

Fragebogen für GmbH: Dividendenausschüttung kann man hier finden

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