Gemäß Artikel 31 Absatz 2 des Gesetzes der Ukraine „Über Gesellschaften mit beschränkter und zusätzlicher Haftung“ muss eine jährliche Gesellschafterversammlung einer GmbH innerhalb von sechs Monaten nach dem Berichtsjahr stattfinden. Mit anderen Worten ist die GmbH eine Gesellschafterversammlung jährlich spätestens bis zum 30 Juni abzuhalten.
Dabei sieht das Gesetz davor, dass die Pflichtthemen, die die Tagesordnung einer solchen Versammlung bilden, die Verteilung der Gewinne der Gesellschaft, die Auszahlung von Dividenden und deren Höhe sind.
Auf diese Weise, gesetzlich, muss eine Entscheidung über die Auszahlung von Dividenden bis zum 30. Juni jährlich getroffen werden.
Eine solche Bestimmung der Gesetzgebung befähigt die Gesellschaftereine Einberufung und Abhaltung von der Gesellschafterversammlung zu verlangen um die Frage der Auszahlung von Dividenden zu lösen.
Die Gesetzgebung enthält jedoch keine Bestimmungen über die Haftung für die Nichtabhaltung der Gesellschafterversammlung der GmbH termingemäß, doch diese Fristen werden besser bei der Auszahlung von Dividenden im Ausland aufbewahrt, wenn die jeweiligen Protokolle von den Banken berücksichtigt werden.
Ein Beispiel für ein Protokoll der Gesellschafterversammlung der GmbH finden Sie hier.
In den Fragen der Abhaltung der Gesellschafterversammlung der GmbH, der Auszahlung von Dividenden, der Bestreitung der Entscheidung von den Gesellschaftern können Sie sich an die Spezialisten der Anwaltskanzlei „Zilver“ wenden: +380980027825 oder die E-mail: info@zilver.com.ua.
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