In Übereinstimmung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Ukraine und dem Gesetz der Ukraine „Über Gesellschaften mit beschränkter und zusätzlicher Haftung“ ein Gesellschafter, dessen Anteil im Stammkapital einer Gesellschaft mit begrenzter Haftung weniger als 50 % beträgt, hat das Recht, die Gesellschaft jederzeit zu verlassen, auch ohne Zustimmung der anderen Teilnehmer und der Gesellschaft selbst.
Ein Teilnehmer, der den Wunsch geäußert hat, die GmbH zu verlassen, muss die Gesellschaft über seinen Austritt informieren, wobei die Frist für die Meldung des Austritts aus der Gesellschaft durch die Satzung festgelegt werden kann.
Wenn der GmbH-Gesellschafter ein Teil im Stammkapital von 50% und mehr hat, muss man zuerst für seine Kündigung aus der GmbH die Zustimmung anderer Teilnehmer bekommen.
Der Zeitpunkt, an dem ein Teilnehmer die GmbH verlässt, ist das Datum der staatlichen Registrierung seines Austritts.
Der Gesellschafter, der die Gesellschaft mit begrenzter Haftung verlässt, hat Recht, den Wert seines Eigentumsteils zu bekommen, das proportional zu seinem Teil im Stammkapital der Gesellschaft ist.
Im Einvernehmen der Parteien zwischen dem Teilnehmer und der Gesellschaft kann die Zahlung des Wertes eines Teils des Gesellschaftsvermögens durch eine Sacheinlage ersetzt werden.
Nach Art. 24 des Gesetzes der Ukraine „Über Gesellschaften mit begrenzter und zusätzlicher Haftung“ wird der Wert des Teiles vom Teilnehmer, der die Gesellschaft verlässt, nach dem Stand vom Tag, der vor der Einreichung der entsprechenden Kündigungserklärung stattfand, bestimmt und bis zu 12 Monate ab dem Kündigungsdatum ausgezahlt, wenn eine andere Ordnung und andere Termine in der Satzung nicht festgestellt sind.
Das vom Gesellschafter dem Unternehmen nur zur Nutzung überlassene Eigentum ist in Sachwerten unentgeltlich zurückzugeben.
Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Austritt eines Gesellschafter aus einer GmbH entstehen, einschließlich Streitigkeiten über das Verfahren zur Bestimmung eines Anteils am genehmigten Kapital, seine Höhe und den Zeitpunkt der Zahlung, werden gerichtlich entschieden.
Die erforderte Angaben von dem/-r Gesellschafter/-in für Austritt aus der ukrainsichen GmbH kann man unter dem Link finden. Der Austritt des Gesellschafters aus der GmbH wird gemäß dem genehmigten Verfahren sich erfüllt.
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