Gemäß der Änderungen in der ukrainischen Gesetzgebung (darüber wir haben früher geschrieben) sind alle ukrainische Juristische Personen (Gesellschaften) (mit einigen Ausnahmen) verpflichtet dem Justizministerium vom 11. Juli 2021 bis 10. Oktober 2021 die Information über ihre wirtschaftlich Berechtigten (Eng.: „beneficial owners“) anmelden.

 

Die Verletzung dieser Pflicht wird mit der Geldbusse 17000-51000 UAH bestrafft (Art. 166-11 VVGB)

 

Gemäß dem Art. 17-1 des ukrainischen Gesetzes „Über staatliche Registrierung der juristischen Personen, Einzelunternehmer und Einrichtungen“ folgende Unterlagen sollen angemeldet werden:

  1. Anmeldungsformular (wird von den Juristen vorbereitet).
  2. Zeichen der Business-struktur (wird von den Juristen vorbereitet).
  3. Handelsregisterauszug der ausländischen Muttergesellschaft. Mit Apostille.
  4. Notariell beurkundeten Kopien der Ausweisen (Pass) der wirtschaftlich Berechtigten. Mit Apostille.

 Alle Unterlagen sollen auf Ukrainische Übersetzt werden.

 

Die Anmeldung kann auf folgender Weise stattfinden:

  1. Geschäftsführer meldet sich im Justizoffice persönlich an.
  2. Geschäftsführer meldet sich bei dem/-r Notar/-in persönlich an.
  3. Berechtigte Person (Jurist) meldet sich aufgrund der notariell beurkundete Vollmacht.

 

Der Wert der juristischen Dienstleistungen:

  1. Falls Gesellschafter die Staatsangehörige der Ukraine sind – 2000 UAH.
  2. Falls Gesellschafter die Ausländer sind – zuzüglich 500 UAH.
  3. Falls die Struktur des Eigentums 2 Niveau hat – 2500 UAH. Jedes zusätzliches Niveau – zuzüglich 500 UAH.

 

Im Falle der komplizierten Struktur lässt die Rechtsanwaltskanzlei Zilver das Recht den Wert zu ändern.

 

Späterhin sollen alle Unternehmen jährlich diese Information wieder erneuen und anmelden. Es soll binnen 14 Tagen nach der Anmeldungsdatum gemacht werden.

Die Kontaktangaben der Rechtsanwaltskanzlei Zilver sind: +380501409560 (Viber, WhatsApp, Telegram), e-mail:  info@zilver.com.ua.

 

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