Gemäß dem ukrainischen Gesetz über Bekämpfung der Geldwäsche  (https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/361-20#Text) und über Registrierung der ukrainischen Gesellschaften (https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/755-15#n630) jene ukrainische Gesellschaft ist verpflichtet Information über ihre Gesellschafter und zwar wirtschaftliche Eigentümer veröffentlichen und ins Handelsregister einzutragen.

Dafür werden folgende Unterlagen eingerichtet:

  1. Anmeldung
  2. Falls Gesellschafter eine juristische Person ist – Auszug aus dem Handelsregister mit Apostile.
  3. Falls Gesellschafter eine natürliche Person ist – von dem/-r Notar/-in beurkundete Kopie des Passes (ID) mit Apostile.
  4. Das Bild der Struktur des Eigentums (wird von dem ukrainischen Justizministerium aufgestellt).

Die genannte Information soll jedes Jahr eingerichtet werden.

Die Juristen der Rechtsanwaltskanzlei Zilver können Ihnen mit der Anmeldung der erforderten Unterlagen ins ukrainisches Handelsregister helfen.

 

Präziieser und erneut darüber bitte hier lesen: Anmendung der wirtschaftlich Berechtigten 

 

Unsere Praxis im Gesellscgatsrecht:

 

 

Andere juristische Beratungen on-line:

Jahresversammlung der GmbH 

GmbH in der Ukraine gründen 

Niederlassung in der Ukraine 

Scheidung in der Ukraine 

 

 

 

Rechtsanwaltskanzlei Zilver im Facebook

Rechtsanwaltskanzlei Zilver im Instagram

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind mit * markiert.

Beitragskommentare