Die Anmeldung eines Auswechselns des Direktors einer ukrainischen GmbH erfordert die folgenden rechtlichen Schritte des Unternehmensanwalts:

  1. Erhalt von Daten von der GmbH gemäß dem Fragebogen für die Gründer der GmbH.
  2. Erstellung des Protokolls (Beschluss) der Gesellschafterversammlung der GmbH über den Wechsel des Geschäftsführers.
  3. Erstellung der Vollmacht (von einem Gesellschafter und/oder Geschäftsführer) zur Vertretung (falls erforderlich).
  4. Erfassung einer Anordnung zur Entlassung des derzeitigen Geschäftsführers der GmbH.
  5. Erfassung einer Anordnung zur Ernennung eines neuen Geschäftsführers der GmbH.
  6. Erfassung einer Registrierungskarte (Formular).
  7. Abstimmung der Unterlagen mit den Mandanten (falls erforderlich).
  8. Abstimmung der Unterlagen mit einem Notar (falls erforderlich).
  9. Vereinbarung des Zeitpunkts der Registrierung von Dokumenten bei einem Notar.
  10. Einreichung von Dokumenten beim Justizbüro (wenn der Notar den Direktorenwechsel nicht registriert hat).
  11. Vereinbarung des Zeitpunkts der Einreichung der Unterlagen beim Justizbüro (sofern der Notar den Direktorenwechsel nicht registriert hat).
  12. Übergabe der Unterlagen an den Auftraggeber.
  13. Berichte an unsere Kanzleileitung über die laufenden Ergebnisse der durchgeführten Arbeiten.    

 

Unsere Praxis im Gesellscgatsrecht:

 

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