Falls Sie den Auszug aus dem ukrainischen Zivilstandregister (über Geburt, Eheschließung, Scheidung, Tod u.a.) brauchen, können die Juristen der ukrainischen Rechtsanwaltskanzlei Zilver ihn für Sie erhalten.
Dafür brauch der/die Juris/-in eine beurkundete Vollmacht. Wir können Auszug aus dem ukrainischen Zivilstandregister (über Geburt, Eheschließung, Scheidung, Tod u.a.) unabhängig vom Ort (Gebiet, Stadt) der Eintragung in der Ukraine des Zivilaktes erhalten.
Jedoch in meisten Fällen darf der/die Jurist/-in den Auszug aus dem ukrainischen Zivilstandregister nur betreffend den Vollmachtgeber erhalten.
Fall der Familienname im Ausland geändert wurde ohne Eintragung in der Ukraine, braucht man auch die Unterlagen über solche Änderung.
Die Juristen unserer Rechtsanwaltskanzlei werden Ihnen den Entwurf der Vollmacht und liste der erforderten Unterlagen geben.
Ihr Besuch für Erhalt des Auszugs aus dem ukrainischen Zivilstandregister ist nicht notwendig wenn Sie an die Rechtsanwaltskanzlei Zilver sich anmelden.
Unsere Telefonnummer: +380501409560 und Email: info@zilver.com.ua.
Zusätzliche Beratungen:
Scheidung über Gericht in der Ukraine
Adoption des Kindes in der Ukraine
Jurisische Hilfe bei der Leihmutterschaft
Die Rechtsanwaltskanzlei Zilver im Facebook
Die Rechtsanwaltskanzlei Zilver im Instagram

