Ein Ehepaar – ein Partner davon ausländischer Staatsangehöriger – wandte sich an die Anwaltskanzlei Zilver mit dem Wunsch, sich scheiden zu lassen, ohne persönlich vor Gericht zu erscheinen. Erschwert wurde die Situation durch eine Frage der örtlichen Zuständigkeit (bedingt durch die Besonderheiten dieses konkreten Falls), die eine gesonderte rechtliche Lösung erforderte.

Die Anwälte von Zilver sammelten alle erforderlichen Unterlagen, erarbeiteten eine Gerichtsstandsvereinbarung, erstellten die Klageschrift sowie das vollständige Paket der Verfahrensdokumente und begleiteten den Fall in jeder Phase – von der Einreichung bis zur Urteilsverkündung.

Ergebnis: Das Bezirksgericht Schewtschenkiwskyj in Czerniwtzy erließ ein Urteil zur Scheidung. Keine der Parteien musste persönlich vor Gericht erscheinen – der gesamte Prozess wurde vollständig aus der Ferne abgewickelt.

Dieser Fall zeigt: Das Team von Zilver findet auch bei Fällen mit internationalem Bezug und ungewöhnlichen Zuständigkeitsfragen passende Lösungen und sorgt dabei für Komfort und rechtliche Sicherheit in jeder Phase.

Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation – Ehe mit einem ausländischen Staatsangehörigen, Bedarf an einer Fernscheidung oder Fragen zur örtlichen Zuständigkeit – stehen Ihnen die Anwälte von Zilver gerne zur Verfügung.

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