Nachdem die ukrainische Gesellschaft die Arbeitserlaubnis für den/-ie Ausländer/-in erhalten hat, darf der Arbeitsvertrag zwischen der Gesellschaft und ausländischem/-r Arbeitsnehmer/-in geschlossen werden.

 Falls der/die Ausländer/-in in der Ukraine mehr als 90 Tage aus 180 stehen will, braucht er/sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis.

Um auf befristete Aufenthaltserlaubnis anzumelden soll der/die Ausländer/-in das Visum D-02 haben.

Die Anmeldung auf Visum D-02 kann nur in den ukrainischen Konsulaten stattfinden. Die Liste der ukrainischen Konsulate ist auf der Webseite des ukrainischen Außenministeriums veröffentlicht.  Als Folge soll der/die Ausländer/-in unbedingt aus der Ukraine ins Ausland fahren und dort auf Visum D-02 sich anmelden. Die Anmeldung auf Visum D-02 auf dem Territorium der Ukraine ist leider unmöglich, dies kann man nur im Ausland machen.

Für Anmeldung auf Visum D-02 braucht der/die Ausländer/-in folgende Unterlagen:

  1. Passport (ID);
  2. Anmeldung Formular (kann online ausgefüllt werden);
  3. Ein farbiges Foto 35 x 45 mm;
  4. Die Sicherstellung für 45 Tage im Umfang 75 700 UAH. Als Beweis kann man Bankbestätigung, Kontoauszug usw. benutzen;
  5. Beleg über Bezahlung der Konsulatsgebühr;
  6. Original und Kopie der Arbeitserlaubnis.

Nach der Erhaltung des Visums D-02 soll der/die Ausländer/-in die Ukraine mit Visum D-02 eintreten und auf die befristete Aufenthaltserlaubnis sich anmelden.

 

Für die juristische Beratung oder Unterstützung bezüglich Gesellschaftsgründung in der Ukraine, Erhaltung der Arbeitserlaubnis und der befristeten Aufenthaltserlaubnis können Sie an der Rechtsanwaltskanzlei Zilver sich anmelden. 

 

Wir bitten folgende juristische Beratungen:

Erhaltung der Arbeitserlaubnis für Ausländer/-in in der Ukraine 

Gründung einer GmbH in der Ukraine

Befristeter/unbefristeter Aufenthaltstitel in der Ukraine während der Quarantäne

Niederlassung in der Ukraine 

 

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