Kündigung eines GmbH-Gesellschafters in der Ukraine
In Übereinstimmung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Ukraine und dem Gesetz der Ukraine „Über Gesellschaften mit beschränkter und zusätzlicher Haftung“ ein Gesellschafter, dessen Anteil im Stammkapital einer Gesellschaft mit begrenzter Haftung weniger als 50 % beträgt, hat das Recht, die Gesellschaft jederzeit zu verlassen, auch ohne Zustimmung der anderen Teilnehmer und der Gesellschaft selbst. Ein…

