Die Juristen der Rechtsanwaltskanzlei Zilver bieten das kostenlose Muster des Dienstleistungsvertrags an.
VERTRAG
über die Erbringung der Dienstleistungen
Kiew, Ukraine den 00.00.0000
Die rechtsanwaltskanzlei Ukraine, nach deutschem Recht gegründete und geltende juristische Person, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Rechtsanwalt (im Weiteren “der Auftraggeber“ genannt), einerseits und
die Gesellschaft mit beschränkter Haftung „rechtsanwaltskanzlei Kiew“, nach ukrainischem Recht gegründete und geltende juristische Person, Ukraine, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jurist, handelnd auf Grundlage der Satzung (im Weiteren „der Auftragnehmer“ genannt) andererseits
zusammen „die Parteien“, und jeder im Einzelnen „die Partei“ genannt
schließen folgenden Vertrag (ferner – Vertrag) ab:
1. GEGENSTAND DES VERTRAGES
1.1. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer und der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende juristische Dienstleistungen dem Auftraggeber zu erbringen:
1.2. Die anderen Dienstleistungen werden auf Grundlage eines Sondervertrags oder in einem Ergänzungsabkommen erbracht, in welchem Umfang, Fristen und Bedingungen der Erbringung von Dienstleistungen, sowie Preis und Zahlungsbedingungen bestimmt werden.
- RECHTE UND VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS
2.1. Der Auftraggeber ist berechtigt:
2.1.1. Qualitative und rechtzeitige Dienstleistungen im Rahmen des Vertrages zu erhalten.
2.1.2. Die Information zum Verlauf von Erbringung der Dienstleistungen zu erhalten.
2.1.3. Den Umfang der Dienstleistungen zu bestimmen.
2.1.4. Eine verantwortliche Person (Mitarbeiter des Auftragnehmers) zu ernennen, die die Dienstleistungen unmittelbar erbringen wird, und bei Bedarf den Ersatz dieser Person zu fordern.
2.1.5. Im Verhältnis zu Dritten sich auf den Vertrag zu beziehen, und den Auftragnehmer wie die Person vorzustellen, die verantwortlich für die Rechtsunterstützung des Unternehmens des Auftraggebers ist.
2.1.6. Bei Bedarf die Kontaktinformation (Geschäftstelefon, E-mail Adresse) der verantwortlichen Personen (Mitarbeiter der Auftragnehmer) Dritten zur Verfügung zu stellen, damit sich diese Dritten unmittelbar an den Auftragnehmer bezüglich aller Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Angelegenheiten des Auftraggebers wenden können.
2.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich:
2.2.1. Rechtzeitig die vom Auftragnehmer zur Erfüllung der Vertragspflichten notwendigen Informationen dem Auftragnehmer zu liefern, darunter alle in entsprechender Weise erstellten Dokumente im vollen Umfang.
2.2.2. Die Arbeit des Auftragnehmers rechtzeitig und im vollen Umfang zu bezahlen
- RECHTE UND VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS
3.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt:
3.1.1. die vom Auftraggeber richtigen und zuverlässigen Informationen und Unterlagen zu erhalten, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind.
3.1.2. Bestimmte Phasen der Dienstleistungen selbständig gewählten Vertrauenspersonen (darunter auch nicht Mitarbeiter des Auftragnehmers) zu übertragen.
3.2.3. Rechtzeitige Bezahlung zu erhalten.
3.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich:
3.2.1. Rechtzeitig und qualitätsgerecht die Dienstleistungen entsprechend der Bestellung (bei Vorhandensein) und Vertragsbedingungen zu erbringen.
3.2.2. Dem Auftraggeber rechtzeitig Informationen zu Veränderungen der Gesetzgebung zur Verfügung zu stellen, die wesentlich das Geschäft des Auftraggebers beeinflussen können.
3.2.3. Vertraulichkeit zu wahren, sowie den Namen des Auftraggebers nicht zu Werbezwecken zu benutzen.
- ABNAHME DER ARBEITEN
- Nach der Erfüllung von bestimmten Leistungen erstellt der Auftragnehmer ein Abnahmeprotokoll und leitet dies innerhalb von 5 (fünf) Tagen dem Auftraggeber zu.
- Bei Abwesenheit von Beanstandungen wegen Qualität oder Terminen der bereitgestellten Dienstleistungen unterschreibt der Auftraggeber das Abnahmeprotokoll und leitet dies innerhalb von 5 (fünf) Tagen dem Auftragnehmer zu.
- Beim Vorliegen von Mängeln an den bereitgestellten Dienstleistungen informiert der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich und werden die Änderungen in das Abnahmeprotokoll Das kann der Grund für eine Neubewertung der Pflichten des Auftragnehmers und des Preises der Dienstleistungen sein.
- Zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit bereitgestellten Dienstleistungen sind vorher mit dem Auftraggeber abzustimmen.
- ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1. Der Preis für die Dienstleistungen des Auftragnehmers wird als Summe aller Kosten, die im Rahmen der Vertragserfüllung angefallen sind und gemäß den ausgestellten Rechnungen und von den Parteien unterschriebenen Abnahmeprotokollen bestimmt.
5.2. Der Preis der juristischen Dienstleistungen die im P. 1.1 genannt sind, beträgt 9999,99 Euro.
Alle Steuern des Auftragnehmers wie auch Ausgaben für Übersetzungen sind in den Preis miteingeschlossen.
5.3. Der Preis der Dienstleistungen nach diesem Vertrag kann nur in Abstimmung zwischen den Parteien geändert werden.
5.4. Die Provisionen der Bank des Auftraggebers und der Korrespondentbank des Auftraggebers werden vom Auftraggeber bezahlt, die Provisionen der Bank des Auftragnehmers und der Korrespondentbank des Auftragnehmers werden vom Auftragnehmer bezahlt.
- GEHEIMHALTUNG
6.1. Die Vertragsbedingungen, die Anlagen zum Vertrag und alle Informationen zur Tätigkeit und den Angaben einer der Parteien, die der anderen Partei im Verlauf dieses Vertrages bekannt geworden sind, sind vertraulich.
6.2. Die Parteien verpflichten sich, die im Laufe der Arbeit erhaltene Information ohne vorausgehende schriftliche Zustimmung anderer Partei geheim zu halten, außer in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen.
6.3. Die Offenlegung oder Verwendung vertraulicher Informationen gilt als eine wesentliche Verletzung des Vertrages und die davon benachteiligte Partei ist berechtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen.
6.4. Die Partei, die vertrauliche Informationen offengelegt oder verwendet hat, verpflichtet sich, Schadenersatz zu leisten, einschließlich des durch die Kündigung des Vertrages entstandenen Schadens für die benachteiligte Partei.
6.5. Die Information gilt nicht als vertraulich, wenn sie:
6.5.1. zum Zeitpunkt der Unterzeichnung öffentlich ist.
6.5.2. mit Genehmigung der entsprechenden Partei öffentlich geworden ist.
6.5.3. infolge der Handlungen von unbeteiligten Dritten öffentlich geworden ist.
7. HÖHERE GEWALT
7.1. Keine der Parteien trägt die Verantwortung für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung der Vertragsbedingungen, wenn dies infolge von Ereignissen höherer Gewalt geschieht, die nach dem Unterschreiben des vorliegenden Vertrages eingetreten sind.
7.2. Unter Höherer Gewalt verstehen sich Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Parteien des laufenden Vertrages liegen und die die Erfüllung der Vertragsbedingungen unmöglich machen. Als solche Umstände gelten insbesondere Brand, Flut, Erdbeben, Kriegs-handlungen usw. sowie auch Verwaltungs-entscheidungen und Veränderungen in der Gesetzgebung, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
7.3. Wenn einer dieser Umstände unmittelbar die rechtzeitige Erfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag verhindert, sind die Parteien von der Erfüllung der Verpflichtungen für die Dauer der Wirkung dieser Ereignisse höherer Gewalt entbunden.
7.4. Die Partei, die ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag infolge der höheren Gewalt nicht erfüllen kann, ist verpflichtet, innerhalb von fünf Tagen die andere Partei über den Eintritt oder das Ende dieser Umstände schriftlich zu informieren.
Die Nichterfüllung dieser Voraussetzung entzieht der säumigen Partei das Recht, sich auf Umstände höherer Gewalt zu beziehen.
7.5. Wenn die Umstände höherer Gewalt länger als 3 aufeinander folgende Monate dauern und keine Veränderung in allernächster Zukunft zu erwarten ist, kann dieser Vertrag durch die Bekanntgabe einer Partei an die andere Partei mit einer Frist von nicht weniger als 20 Tagen und unabhängig von seinem vorgesehenen Kündigungstermin gekündigt werden.
- BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
8.1. Alle im Zusammenhang mit der Erfüllung oder Nichterfüllung dieses Vertrages entstehenden Streitigkeiten sollten auf dem Verhandlungsweg entschieden werden.
8.2. Wenn die Parteien die Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten auf diese Weise nicht beilegen können, ist jede Vertragspartei berechtigt, die Streitigkeit gemäß ihrer Bestimmungen an das Internationale Handelsschiedsgericht der IHK der Ukraine zu verweisen.
8.3. Für den Vertrag sind die materiellen und prozessualen Normen des ukrainischen Rechts anwendbar.
- ABSCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1. Dieser Vertrag tritt in Kraft vom Zeitpunkt der Unterzeichnung durch die Parteien und gilt bis 00.00.0000. Die Kündigung des Vertrages ist im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen der Parteien nicht später als innerhalb eines Monats möglich. Der Vertrag kann nach der Abfassung von einem Ergänzungsabkommen verlängert werden.
9.2. Die vorhergehende Korrespondenz und die Verhandlungen zwischen den Parteien bezüglich des Vertragsgegenstands werden nach Unterzeichnung des Vertrages außer Kraft gesetzt.
9.3. Der Vertrag kann im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien durch Abschluss eines Ergänzungsabkommens geändert oder ergänzt werden.
9.4. Alle Anlagen und Ergänzungen sind wesentliche Bestandteile des Vertrages, wenn sie gemäß der Gesetzgebung der Ukraine ausgestellt werden.
9.5. Dieser Vertrag ist in zweifacher Ausfertigung abgeschlossen, eine für jede der Parteien in russischer und deutscher Sprachen, die die gleiche Rechtskraft haben.
JURISTISCHE ADRESSEN UND BANKVERBINDUNG DER PARTEIEN
Auftragnehmer
rechtsanwaltskanzlei Ukraine
Auftraggeber
rechtsanwaltskanzlei Kiew
UNTERSCHRIFTEN DER PARTEIEN
Rechtsanwalt ___________
Jurist ___________
Um die juristischen Dienstleistungen zu bestellen wenden Sie sich bitte an der Rechtsanwaltskanzlei Zilver an: +380980027825 und Email: info@zilver.com.ua.
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