Die Rechtsanwaltskanzlei Zilver bittet das freie Muster des Liefervertrags zur Verfügung.

Wir empfehlen die Verträge immer individuell machen, damit die den besonderen Geschäftsbedingungen am besten anpassen. Aber für diejenigen, die die Juristische Dienstleistungen nicht bezahlen wollen, geben wir das Muster für freie Benutzung.

Eine Checkliste mit den notwendigen Daten zur Erstellung eines individuellen Liefervertrages finden Sie hier.

 

 

 

Vertrag Nr.

Kiew, Ukraine                                                                                                   den 09. Januar 202_

„Jurist Deutschland“ AG, nach deutschem Recht gegründete und geltende juristische Person, vertreten durch den Geschäftsführer Herr Jurist, der auf der Basis der Satzung tätig sind (im Weiteren „der Käufer“ genannt), und

 

„Rechtsanwalt Ukraine“ GmbH,  nach ukrainischem Recht gegründete und geltende  juristische Person, vertreten durch Geschäftsführer Frau Rechtsanwältin, handelnd auf Grundlage der Satzung, (im Weiteren “der Lieferant“ genannt), von anderer Seite,

zusammen „die Parteien“, und jeder im Einzelnen  „die Partei“ genannt,

unter Berücksichtigung, das der Käufer eine Absicht verfolgt die bestimmte Waren zu kaufen für weitere Ersatzstellung den dritten Personen der früher gelieferten Waren,

schließen  folgenden Vertrag (ferner – Vertrag) ab

  1. Gegenstand des Vertrags
  • Der Lieferant verpflichtet sich die Erzeugung (im Weiterem – „die Erzeugung“ genannt) gemäß den Vorschriften des Vertrags oder der Spezifikazion in Verfügung zu stellen (zu liefern), und der Käufer verpflichtet sich die Erzeugung zu bezahlen. Name der Erzeugung, ihre Menge, Preisen und Qualität, Lieferort und Angaben des Empfängers werden in der Spezifikationen angegeben, die der Bestandteil des vorliegenden Vertrags sind.
  1. Qualität der Erzeugung

 

2.1 Lieferant garantiert die Qualität der liefernden Erzeugung, was mit dem Qualitätsabnahmeschein bestätigt wird und den technischen Unterlagen entsprechen muss.

 

  1. Bedingungen und Lieferungsfrist

 

3.1 Lieferung der Erzeugung wird durch die Entladung mit dem Kraftwagenverkehr (oder auf andere Art und Weise) unter Bedingungen DDP mit dem Lieferungsplatz in der Ukraine, der in der Spezifikation festgelegt ist, (Incotermsregeln-2010) durchgeführt.  

3.2 Ausfertigung der Dokumente, des Ursprungszeugnisses und /oder anderer Dokumente, die für die Erfüllung des vorliegenden Vertrags im Lande des Lieferanten erforderlich sind, bezahlt der Lieferant.

3.3 Lieferungsfrist unter Bedingungen laut dem Punkt 3.1 des Vertrags wird in der entsprechenden Spezifikation festgestellt. 

3.4 Die Vorablieferung ist gestattet.

 

  1. Preis der Erzeugung und der Gesamtbetrag des Vertrags

 

4.1 Wert und Preis der Erzeugung sind in den Spezifikationen des vorliegenden Vertrags angegeben.

4.2 Die Währung des Vertragwertes ist Euro (EUR).

4.3 Die Währung der Einzahlung ist Euro (EUR).

4.4 Der Gesamtbetrag des vorliegenden Vertrags bildet sich aus den Beträgen, die in den Spezifikationen zum vorliegenden Vertrag angegeben sind.

 

  1. Bedingungen der Einzahlung

 

5.1 Entlohnungsform ist Banküberweisung der Gelder von dem Käufer in der Währung der Einzahlung auf das Bankkonto des Lieferanten mit dem Überweisungsauftrag des Käufers.     

5.2 Die Bezahlung der Lieferung erfolgt innerhalb von den zehn Banktagen nach der Rechnungsstellung.

5.3 Die Provision der Bank des Käufers und die Provision der Korrespondentbank des Käufers wird vom Käufer bezahlt, die Provision der Bank des Lieferant und die Provision der Korrespondentbank des Lieferant wird vom Lieferant bezahlt.

5.4. Hinsichtlich der Abrechnungen zwischen den Parteien gilt der Vertrag bis zur vollständigen Erfüllung der jeweiligen Pflichten durch die Parteien.

 

 

  1. Abnahme der Erzeugung, Garantien und Beanstandungen

 

6.1. Der Käufer oder der Empfänger nimmt die Übergabe der Erzeugung.

6.2. Wenn der Käufer/Empfänger die Anforderungen hinsichtlich Menge oder Qualität der gelieferten Erzeugung hat, soll der Lieferant dem Käfer eine motivierte Erklärung geben oder auf eigene Kosten die Mängel abseitigen (Ersatzstellung, Reparatur). Wenn der Käufer/Empfänger und der Lieferant sich über die Vollzähligkeit, Menge und Qualität der gelieferten Erzeugung nicht einigen können, gilt die Entscheidung des Käufers in dieser Frage als endgültige. 

6.3. Akt über Ersatzstellung oder Abnahmeakt der Lieferung (andere Primärdokumentation) bestätigen das Vorhandensein der Lieferung.

 

 

  1. Verpackung und Beschriftung

 

7.1 Die Entladung der Erzeugung wird in der Verpackung durchgeführt, die den Eigenschaften der zu liefernden Erzeugung entspricht, die bei der sachgemäßen Handhabung mit der Ladung ihre Erhaltung bei der Beförderung sichert.

 

  1. Höhere Gewalt

 

8.1 Die Parteien werden von der materiellen und anderer Haftung befreit, falls die Nichterfüllung oder unzutreffende Erfüllung der Vertragsverpflichtungen durch die höhere Gewalt verursacht wurde, unter denen  man Folgendes versteht: Kriegshandlungen beliebiger Art, Naturkatastrophen u.s.w. Liste der höherer Gewalt sind erschöpfend und unterliegt keiner erweiterten Deutung.

8.2 Als erforderlicher Beweis des Inkrafttreten der höheren Gewalt gilt das Protokoll von der Industrie- und Handelskammer der Partei, auf derer Territorium obengenannte höhere Gewalt stattfand.

8.3 Die Partei, für die die Erfüllung des Vertrags unmöglich wurde, soll innerhalb der 10 Tage schriftliche Benachrichtigung über das Inkrafttreten und Ende der höheren Gewalt einreichen.

8.4 Sollte diese höhere Gewalt länger als drei Monate dauern, bestimmen die Parteien die Bedingungen der weiteren Verlängerung.

8.5 Die Erscheinung der höheren Gewalt ist kein Grund für den Widerruf der Bezahlung der hergestellten Erzeugung.

 

  1. Zwangsmaßnahmen für die unzutreffende Erfüllung des Vertrags

 

9.1. Die Parteien tragen die Haftung gemäß anwendbarer Gesetzgebung.

9.2. Im Falle der Verletzung der Vertragspflichten von einer Partei, die andere Partei ist berechtigt den Vertrag zu kündigen, aber in 30 Tagen vor der Kündigung die ertse Partei darüber zu informieren. 

9.3.Im Falle der Verzögerung der Entladung bezahlt der Lieferant dem Käufer Verzugszinsen im Betrage von 0,01 % Preis der Erzeugung, die nicht fristgemäß dem vorliegenden Vertrag nach zugeliefert wurde aber nicht höher als 1 % Preis der unvollständig  zugelieferten Erzeugung.

9.4. Im Falle der nicht rechtzeitigen Einzahlung der Erzeugung bezahlt der Käufer dem Lieferanten Verzugszinsen im Betrage von 0,01 % der Verzugssumme für jeden Tag  des Zahlungsverzugs aber nicht höher als 2 % Verzugssumme.

9.5. Zuzüglich zu im Vertrag stipulierten Sanktionen, verpflichtet sich schuldige Partei gemäß der Gesetzgebung, falls anderes nicht im Vertrag festgestellt ist, die Schaden der anderen Partei zu entschädigen, wenn solche Schaden infolge Verletzung der Vertragsvorschriften von schuldiger Partei entschtanden.

 

  1. Geheimhaltung

 

10.1. Vertragsbedingungen, Anlagen zum Vertrag und ganze Information zum Tätigkeit und Angaben einer der Parteien ist vertraulich, die bekannt zur anderen Partei  im Verlauf dieses Vertrages geworden ist.

10.2. Die Partei verpflichtet sich die im Laufe der Arbeit erhaltene Information ohne vorausgehende schriftliche Zustimmung anderer Partei geheim zu halten, außer gesetzlich vorgeschriebener Fällen.

10.3. Offenlegung oder Verwendung vertraulicher Informationen ist wesentliche Verletzung des Vertrages und die benachteiligte Partei ist berechtigt, den Vertrag einerseitig zu kündigen.

10.4. Die Partei, die vertrauliche Information  offengelegt oder verwandt hat, verpflichtet sich den Schadenersatz zu leisten, einschließlich die durch die Kündigung des Vertrages entstandene Schaden für die  benachteiligte Partei.

10.5. Die Information gilt nicht als vertraulich, wenn sie:

10.5.1. zum Zeitpunkt der Unterzeichnung öffentlich ist

10.5.2. mit Genehmigung entsprechender Partei öffentlich geworden ist

10.5.3. infolge der Handlungen der Dritten öffentlich geworden ist.

 

  1. Laufzeit des Vertrags, Vermögenshaftung und Streiterledigung im Prozesswege

 

11.1 Der vorliegende Vertrag ist gültig seit dem Tag der Unterzeichnung von den beiden Parteien bis zum 31. Dezember 20__.

11.2 Die Parteien verabredeten sich, dass der Vertrag und seine Ergänzungen in Kraft sind in Faksimile- (Fax-Ausgabe) mit der erforderlichen Bestätigung mit dem Original innerhalb der 3 Wochen.

11.3 Für die Nichterfüllung der Verpflichtungen des vorliegenden Vertrags tragen die Parteien die Vermögenshaftung in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Vertrag.

11.4 Alle strittigen Fragen, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag entstanden sind, müssen in Verhandlungen (Briefwechsel, Faxbenachrichtigungen, Zusammenkünfte usw.) unter den Parteien erledigt werden.

11.5 Wenn sich die Parteien nicht einig  sein können, kann diese Auseinandersetzung vom dem Schiedsgericht gelöst werden. Der Beschluss des Schiedsgerichtes ist endgültig und verbindlich für die beiden Parteien, aber durch ein freundliches Übereinkommen unter Parteien ersetzbar. Der Streitfall unterliegt der Weitergabe für die Behandlung von dem Schiedsgericht der Industrie- Handelskammer der Ukraine mit dem Sitz in Kiew gemäß Regeln dieser Kammer.

11.6 Alle Unterlagen, die mit der Weitergabe der Streitfälle für die Behandlung im Schiedsgericht und von ihm fällende Urteile verbunden sind, müssen in der Englischen bzw. Russischen Sprache verfasst werden; die Verhandlungen im Gericht müssen auf Englischen oder Russisch geführt werden.

11.7 Der vorliegende Vertrag muss mit den Vorschriften des Ukrainischen Rechtes geordnet und gedeutet werden.

11.8 Der vorliegende Vertrag wurde auf Russisch und Deutsch, in zweifacher Ausfertigung für jede Partei verfasst. Im Falle der Widerrede hat russischer Text den Vorrang.

11.9. Die vorhergehende Korrespondenz und die Verhandlungen zwischen den Parteien bezüglich Gegenstand des Vertrages werden nach Unterzeichnung des Vertrages außer Kraft gesetzt.

11.10. Der Vertrag kann im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien geändert und ergänzt werden (nach dem Abschluss von einem Ergänzungsabkommen).

  1. Die Ermahnung über die Haftung

 

12.1. Die Parteien verabredeten sich, selbstständig und unmittelbar die Verantwortung für die Erfüllung des vorliegenden Vertrags zu tragen, sodass kein Anspruch, keine Klage oder andere Rechtsanspruch der Ukraine oder Bundesrepublik Deutschland erhoben werden darf für die Nichterfüllung oder unzutreffende Erfüllung des vorliegenden Vertrags.

 

  1. Juristische Anschriften und erforderliche Angaben der Parteien

 

Käufer:

Jurist Deutschland AG

 

Lieferant:

GmbH „Rechtsanwalt Ukraine“

 

  1. Unterschriften der Parteien

 

LIEFERANT:

Herr Jurist ________________

 

 

KÄUFER:

Frau Rechtsanwältin ________________

Die Juristen und Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Zilver sind bereit Ihnen die juristische Beratung zu geben, die Verträge abzufassen, die Niederlassung zu gründen oder vor dem Gericht zu vertreten. Die Telefonnummer der Rechtsanwaltskanzlei Zilver ist +380501409560 und Email: info@zilver.com.ua

 

Mehr über:

  1. Wie ein Ausländer eine IT-Geselschaft in der Ukraine gründet
  2. Gründung einer IT-Gesellschaft in der Urkaine
  3. Gründung einder GmbH in der Ukraine
  4. Scheidung in der Ukraine 
  5. Muster des Dienstleistungsvertrags
  6. Online-Business: Rechtsberatung

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Zilver auf Facebook

Die Rechtsanwaltskanzlei Zilver auf Instagram

Die Rechtsanwaltskanzlei Zilver auf LinkedIn 

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind mit * markiert.

Beitragskommentare