Der/die Ausländer/-in darf in der Ukraine nur unter einer Bedingung arbeiten, wenn er/sie eine Arbeitserlaubnis hat.

Dies bedeutet, dass die Erlaubnis in allen Fällen zu erhalten ist, wenn der Ausländer in der Ukraine arbeitet: entweder wenn er von dem ukrainischen Unternehmen direkt eingestellt? ist oder wenn Ausländer aufgrund des Vertrags zwischen ukrainischem und ausländischem (unmittelbarer Arbeitsgeber) Unternehmen  in der Ukraine tätig ist.

Für die Erhaltung der Erlaubnis sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Kopie des Personalausweises (notariell beurkundet und apostilliert);
  2. Kopie des Personalausweises mit Übersetzung auf Ukrainisch (auch notariell beurkundet und apostilliert) – 4 Kopien ;
  3. Zeugnis  aus   Polizeiamt   (aus anderer Behörde), demgemäß   die entsprechende  Person  für  Straftat nicht verurteilt worden ist oder sich unter  Strafuntersuchung nicht befindet (auch notariell beurkundet und apostilliert);
  4. Zwei Farbbilde (3.5 X 4.5 cm Größe);
  5. Kopie des Diploma (Ausbildungszeugnis) – je mehr, desto besser (auch notariell beurkundet und apostilliert);
  6. Beurkundete Vollmacht

Die Erlaubnis ist gewöhnlicher Weise bis 2 (zwei) Jahre gültig. Nach dem Ablauf der Frist soll die Erlaubnis verlängert werden. Die Prolongation ist ähnlich dem Verfahren der Erhaltung der Erlaubnis.

Die Rechtsanwaltskanzlei Zilver (Kiew, Ukraine) kann für ausländische Arbeitsnehmer die Arbeitserlaubnisse in der Ukraine erhalten. Bitte melden ukrainische Juristen an: https://g.page/zilver-law-firm-kyiv/review.  

 

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