Als Arbeitnehmerwerk ist das Werk anerkannt, das während der Erfüllung der Arbeitsaufgaben (vielleicht, nach dem zivilrechtlichen Vertrag) geschaffen wurde. Die Rechte für Arbeitnehmerwerke haben eigene Besonderheiten.

Wenn es anders im Vertrag mit dem Arbeitgeber (Teil 2, Art. 16 des Gesetzes der Ukraine „Über Urheberrechte und Nachbarrechte“) nicht bestimmt ist, gehört das ausschließliche Urheberrecht auf das Arbeitnehmerwerk dem Arbeitgeber.

Um Meinungsverschiedenheiten und Ansprüche zu vermeiden, nachdem die Schaffung des Arbeitnehmerwerk zu Ende war, ist es ratsam, einen Akt zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer unterzeichnen zu lassen, wo es festgestellt ist, dass die Eigentumsrechte übergeben ist und die Abrechnungen gemacht wurden.

Persönliche immaterielle Rechte für das Werk gehören dem Arbeiter unabhängig vom Vertrag, der mit dem Arbeitgeber abgeschlossen wurde. Diese Festsetzung ist bei der Gesetzgebung der Ukraine bestimmt.

 

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