Wer kann das Kind in der Ukraine adoptieren
Eine geschäftsfähige Person nicht junger als einundzwanzig Jahre kann ein Kind adoptieren, außer Fälle, wenn der Adoptivvater oder -mutter mit dem Kind verwandt ist Die Person, die das Kind adoptieren möchte, soll das Kind nicht weniger als 15 Jahre älter sein.
Menschen von demselben Geschlecht können keine Adoptiveltern werden.
Die Menschen, die miteinander nicht verheiratet sind, können dasselbe Kind nicht adoptieren. Wenn solche Personen als eine Familie leben, kann das Gericht über die Adoption des Kindes entscheiden.
Wenn das Kind nur eine Mutter hat, kann es vom Mann, mit dem seine Mutter nicht verheiratet ist, nicht adoptiert werden. Wenn das Kind nur einen Vater hat, kann es von der Frau, mit dem sein Vater nicht verheiratet ist, nicht adoptiert werden. Wenn solche Personen als eine Familie leben, kann das Gericht über die Adoption des Kindes entscheiden.
Die Person, die das Kind in der Ukraine adoptieren möchte, untergeht einer Prüfung in Strafverfolgungsorganen der Ukraine und in Interpol, und nämlich bezüglich der Vorstrafe oder der Strafverfahren im Zusammenhang mit dieser Person.
Wen kann man in der Ukraine adoptieren
Gemäß der allgemeinen Regel kann der Ausländer ein Kind im Alter von 5 bis 18 Jahren adoptieren, das nicht weniger als 1 Jahr für Adoptionszwecke registriert ist.
Über die Scheidung über Gericht in der Ukraine kann man hier lesen.
Zusätzliche Beratungen:
Jurisische Hilfe bei der Leihmutterschaft
Auszug aus dem ukrainischen Zivilstandregister
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