Gemäß dem fachbezogenen ukrainischen Gesetz (https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/530-20), als auch Entscheidung der ukrainischen Regierung alle Ausländer, die die Ukraine nicht verlassen haben und die die Befristeter/unbefristeter Aufenthaltstitel in der Ukraine nicht erneuert haben sollen:
- Keine Verantwortung für Verletzung der Fristen der Erhaltung der befristeten/unbefristeten Aufenthaltstitel tragen.
- Während 30 Tage nach der Aufhebung der Quarantäne auf Erhaltung/Wechsel der befristeten/unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine sich anmelden.
Staatliche Einwanderungsbehörde der Ukraine haben diese Regelung bestätigt: https://dmsu.gov.ua/news/dms/7012.html.

