Gemäß dem fachbezogenen ukrainischen Gesetz (https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/530-20), als auch Entscheidung der ukrainischen  Regierung alle Ausländer, die die Ukraine nicht verlassen haben und die die Befristeter/unbefristeter Aufenthaltstitel in der Ukraine nicht erneuert haben sollen:

  1. Keine Verantwortung für Verletzung der Fristen der Erhaltung der befristeten/unbefristeten Aufenthaltstitel tragen.
  2. Während 30 Tage nach der Aufhebung der Quarantäne auf Erhaltung/Wechsel der befristeten/unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine sich anmelden.

Staatliche Einwanderungsbehörde der Ukraine haben diese Regelung bestätigt: https://dmsu.gov.ua/news/dms/7012.html.

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