Gemäß Teil 2 Art. 11 des Gesetzes der Ukraine „Über Urheberrechte und Nachbarrechte“ entsteht das Urheberrecht auf das Werk nach dem Schaffen dieses Werkes, d.h. keine Registrierung der Rechte ist nötig. Aber von der rechtlichen Sicht ist es wichtig, Beweise zu haben, wer und wann ein bestimmtes Objekt des geistigen Eigentums geschaffen hat.
Es ist wichtig zu wissen, dass derjenige, der als 1. das Werk geschaffen hat, wird als Autor verstanden. Deshalb ist es obligatorisch, die Zeit seines Schaffens mit den oben genannten Beweisen festzustellen.
In derselben Zeit kann man die Rechte des Autors für ein bestimmtes Werk im Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Handel der Ukraine registrieren und eine entsprechende Urkunde bekommen.
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