Ziemlich oft kommt die Frage mit der Mitautorschaft, wenn 2 oder mehrere Personen ein einzelnes Werk geschaffen haben. Nach der allgemeinen Regel haben in diesem Fall beide (alle) Autoren die gleichen Rechte auf das Werk. Demnach, um die Frage über die Nutzung oder die Entfremdung des Werkes zu lösen, braucht man die Zustimmung aller Autoren.

Wenn sich die Mitautoren nicht einigen können, muss der Streit im Gerichtswege verhandelt werden.

Ausgehend von der Praxis empfehlen die Rechtsanwälte der ukrainischen Anwaltsfirma „Zilver“ ihren Kunden, vor dem Werkschaffen einen Vertrag abzuschließen, wo das Schicksal und die Rechte der Autoren auf dieses Werk bestimmt werden.

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