Wir erinnern Unternehmen mit ausländischen Investitionen daran, dass der Zeitraum, für den die Überweisung von Dividenden an ausländische Gründer zulässig ist, gemäß dem Beschluss des Vorstands der NBU Nr. 95 vom 05.08.2025 von 2024 auf 2023 verlängert wurde (zuvor wurden gemäß dem Beschluss ab dem 04.05.2024 Dividenden nur für 2024 überwiesen).

Eine zwingende Voraussetzung für die Überweisung von Geldern an ausländische Teilnehmer als Dividendenzahlungen ist die Einhaltung der Anforderungen von Unterabsatz 46 von Absatz 14 des Beschlusses des Vorstands der NBU Nr. 18 vom 24.02.2022.

Bei Beratungen zur Dividendenausschüttung im Ausland sowie bei der anwaltlichen Unterstützung bei der Erstellung von Dokumenten (Protokolle, Urkunden usw.) stehen Ihnen die Spezialisten der Kanzlei Zilver zur Verfügung.

Wenn Sie ein Musterprotokoll der Gesellschafterversammlung einer GmbH zur Dividendenausschüttung benötigen, empfehlen wir Ihnen, den entsprechenden Text auf unserer Website zu verwenden.

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