Ein Container mit gefälschten Waren wurde vom Zoll gestoppt!


Dank der von unseren Anwälten vorgenommenen Eintragung der Marke in das ukrainische Zollregister für Rechte des geistigen Eigentums wurde der Import von Waren ausgesetzt, die von einem Wettbewerber unter Verletzung der Markenrechte eingeführt wurden.

Konkret war auf den Produkten die Marke unseres Mandanten angebracht, obwohl der Importeur nicht berechtigt war, diese Marke zu verwenden. Infolgedessen setzte der Kiewer Zoll die Zollabfertigung der Waren aus und benachrichtigte den bevollmächtigten Vertreter des Markeninhabers.

Nach Rücksprache mit dem Markeninhaber wurde beim Zoll eine Mitteilung eingereicht, dass der Rechteinhaber dem Importeur keine Zustimmung zur Einfuhr dieser Waren in die Ukraine unter der entsprechenden Marke erteilt hat.

Der Streitfall wird daher gerichtlich geklärt. Die Waren verbleiben ohne Zollabfertigung beim Zoll.

Weiterer Verlauf des Verfahrens:

  1. Zollabfertigung von Tonnen an Waren gestoppt
  2. Wirtschaftsrechtlicher Streit durch Vergleich beigelegt

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