Erneut ist es unseren Juristen gelungen, zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums unserer Mandanten die Zollabfertigung von gefälschter importierter Ware an der Grenze der Ukraine auszusetzen.
Dem gingen die Eintragung der Marken unserer Mandanten in das spezielle Zollregister, die Einreichung eines Antrags bei den Zollbehörden auf Verlängerung der Aussetzung der Zollabfertigung der Waren sowie die Anrufung des Gerichts voraus.
Infolgedessen erließ das Handelsgericht der Stadt Kyjiw einen Beschluss, mit dem die Zollabfertigung der Ware bis zur Entscheidung über das Vorliegen einer Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums unseres Mandanten untersagt wurde.
Weiterer Verlauf des Verfahrens:
Wirtschaftsrechtlicher Streit durch Vergleich beigelegt

