Gemäß dem ukrainichen Gesetz für die Erhaltung der Arbeitserlaubnis in der Ukraine der/die ukrainischen Jurist/in wird folgende Unterlagen und Angaben brachen:
- Die Zustimmung der Mandantin über die Staatsgebühr.
- Handelsregisternummer der ukrainischen Arbeitsgeberin.
- Notariell beglaubigte Übersetzung der 1. Seite des internationalen Passes.
- Steuernummer des/der Arbeitsnehmers/-in (falls Steuernummer fehlt, – die notwendige Unterlagen und Angaben zu erhalten und die Steuernummer zu beantragen).
- Foto 3,5 х 4,5.
- Stellung des/er Arbeitsnehmers/in.
- Zeitperiode den Anstellung.
- Entwurf des Arbeitsvertrags zwischen ukrainischem Unternehmen und dem/der Arbeitsnehmer/-in (die Juristen der Anwaltskanzlei Zilver werden den Entwurf vorbereiten).
- Scan des Diploma (falls nötig).
- Anmeldung der ukrainischen Arbeitgeberin (die Juristen der Rechtsanwaltskanzlei Zilver werden den Entwurf vorbereiten).
- Vollmacht (die Juristen der Rechtsanwaltskanzlei Zilver werden den Entwurf vorbereiten).
- Braucht der neu Angestellte eine Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine?
Aufgrund der obengenannten Unterlagen können die Juristen der Rechtsanwaltskanzlei Zilver gemäß der Ordnung die Arbeitserlaubnis binnen 10 Arbeitstagen erhalten.
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