Wenn die Rechte auf die Handelsmarke (oder ein anderes Objekt des geistigen Eigentums) gekauft werden, schließen die Seiten einen entsprechenden Vertrag ab, wo die Bedingungen für die Abtretung (Entfremdung) der Rechte festgestellt sind: für welche Marke werden die Reche abgetreten (entfremdet), Rechtsumfang, in Bezug auf welche Klassen von Gütern und Dienstleistungen, was bekommt man in Gegenzug, usw.
Nachdem der Vertrag abgeschlossen worden ist, muss der neue Rechtsinhaber die tatsächliche Rechtsentfremdung an ihm/sie in „Ukrpatent“ obligatorisch registrieren. Dafür wird ein Antrag in „Ukrpatent“ eingereicht, und der Letzte trägt entsprechende Informationen ins Staatliche Register von Urkunden der Ukraine bezüglich Marken für Waren und Dienstleistungen ein. Man muss wissen, dass die Marke für Waren und Dienstleistungen dieselbe Urkunde hat (mit Daten des vorigen Rechtsinhabers), aber dazu wird ein Auszug vom Staatlichen Register ausgegeben, wo die Daten des neuen Rechtsinhabers für die Handelsmarke festgestellt sind.
Erfolgreich ausgeübte bei den Juristen der Rechtsanwaltskanzlei Zilver Projekte im Immaterialgüterrecht (abgerechnet seit 15.08.2023):
– Handelsmarke angemeldet
– Re-registration of rights to TM (August 2025).
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