Wie kann ein Markeninhaber seine Marke an der ukrainischen Zollgrenze vor Produktfälschungen schützen? Ein wirksames Instrument besteht darin, die Marke in das ukrainische Zollregister für geistiges Eigentum eintragen zu lassen und anschließend auf Versuche zu reagieren, Waren einzuführen, die möglicherweise die Rechte des Markeninhabers verletzen. Weitere Details finden Sie in unserem Artikel „Verbot gefälschte Waren in die Ukraine einzuführen” unter dem Link.
Genau diesen Mechanismus haben wir zum Schutz der Interessen unseres Mandanten eingesetzt – eines großen ausländischen Herstellers und Exporteurs von Lebensmitteln, der Inhaber einer unter anderem auch in der Ukraine eingetragenen Marke ist.
Schutz der Marke vor Produktfälschungen
Der Mandant wandte sich an Zilver mit dem Ziel, die Einfuhr und den Vertrieb von Waren Dritter in der Ukraine zu verhindern, die seine Marke unrechtmäßig verwenden.
Unsere Rechtsanwälte veranlassten die Eintragung der Markendaten in die entsprechende Datenbank des ukrainischen Zolls. Dadurch konnten die Zollbehörden Waren identifizieren, die die Rechte des Markeninhabers verletzen könnten, und bei deren Verbringung über die ukrainische Zollgrenze entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Infolgedessen konnten wir bereits mehrfach Versuche stoppen, gefälschte Waren in die Ukraine einzuführen. Unter den folgenden Links finden Sie einige Details zu den erfolgreichen Erfahrungen unserer Anwälte, die unsere Mandanten vor Cointerfrieght schützen:
- Zollabfertigung von Tonnen an Waren gestoppt;
- Gefälschte Waren am Kiewer Zoll gestoppt;
- Einvernehmliche Beilegung eines Streits im Bereich Import und geistiges Eigentum;
- Produktpiraterie an der Zollstelle gestoppt.
Ein weiterer Versuch der Einfuhr von Produktfälschungen
Kürzlich kam es zu einem weiteren Fall: Ein ukrainisches Unternehmen versuchte, Waren unter Verwendung der Marke unseres Mandanten in die Ukraine einzuführen, ohne über die entsprechenden Nutzungsrechte zu verfügen.
Unsere Rechtsanwälte reagierten umgehend und ergriffen die erforderlichen Maßnahmen. Infolgedessen wurde die Zollabfertigung der Waren nicht eingeleitet.
Damit gelangte eine weitere Lieferung potenziell gefälschter Waren nicht auf den ukrainischen Markt.
Was sollte ein Markeninhaber tun?
Wenn Ihre Marke in der Ukraine eingetragen ist, aber das Risiko besteht, dass Dritte Waren unbefugt einführen, kann der zollrechtliche Schutz von Rechten des geistigen Eigentums ein wirksames Instrument zum Schutz Ihrer Rechte sein.
Die Spezialisten von Zilver können Sie unterstützen bei:
- der Analyse von Risiken einer Markenrechtsverletzung;
- der Eintragung von Markendaten in die Zolldatenbank;
- der Kommunikation mit den Zollbehörden;
- der Reaktion auf festgestellte Fälle potenzieller Rechtsverletzungen;
- dem Schutz der Rechte des Markeninhabers in der Ukraine.
Der Fall ist noch nicht abgeschlossen. Folgen Sie unseren Updates – wir werden über die weitere Entwicklung berichten.

