Tonnen von Reis wurden am Zoll der Ukraine wegen des Verdachts auf Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums eines ausländischen Herstellers (Nichtansässiger) angehalten.
Wie wir bereits berichtet haben, haben unsere Anwälte auf Antrag des ausländischen Reisproduzenten Angaben zu der dem Hersteller gehörenden Marke (Warenzeichen) in das Zollregister der Schutzrechte des geistigen Eigentums eintragen lassen.
Nach einiger Zeit ging von der Zollbehörde eine Mitteilung ein, dass Waren (Reis) zur Zollabfertigung angemeldet wurden, bei denen Anzeichen einer Verletzung der geistigen Eigentumsrechte unseres Mandanten festgestellt wurden. Infolgedessen wurde die Zollabfertigung der Waren ausgesetzt. Insbesondere befand sich auf der Reisverpackung eine Abbildung, die der eingetragenen Marke unseres Mandanten ähnlich war.
Am Tag des Erhalts der Mitteilung reichten unsere Anwälte bei der Zollbehörde einen Antrag auf Verlängerung der Aussetzung der Zollabfertigung des Reises ein und beantragten zugleich beim Handelsgericht einstweilige Maßnahmen (Sicherung des Anspruchs) vor Einreichung der Klage. Bereits am nächsten Tag lag der gerichtliche Beschluss vor, auf dessen Grundlage die Zollbehörde die Zollabfertigung der Sendung aussetzte.
Somit verblieben die Waren beim Zoll, bis die Frage einer möglichen Verletzung der geistigen Eigentumsrechte des Rechtsinhabers (unseres Mandanten) geklärt ist.
Über die weitere Entwicklung der Angelegenheit berichten wir in Kürze…

