Unsere Mandantin – ein Unternehmen – wurde von einer entlassenen Mitarbeiterin verklagt. Diese forderte ihre Wiedereinstellung sowie die Zahlung entsprechender Entschädigungen.
Versuche einer gütlichen Einigung blieben erfolglos. In der ersten Gerichtsverhandlung lehnte die Klägerin den Vorschlag des Richters auf Abschluss eines Vergleichs ab.
Dem Gerichtsverfahren ging eine umfangreiche Vorbereitung durch unsere Anwälte und das Unternehmen voraus: Beweise wurden gesammelt, Anträge gestellt sowie schriftliche Stellungnahmen ausgearbeitet und beim Gericht eingereicht.
Das Gericht hörte beide Parteien und die Zeugin aufmerksam an, prüfte sorgfältig sämtliche Beweise und wies nach zwei Verhandlungsterminen die Klage in vollem Umfang ab.
Der Rechtsstreit wurde gewonnen. Gleichzeitig sind sowohl unsere Anwälte als auch der Arbeitgeber auf eine mögliche Berufung bestens vorbereitet.

