Mandanten wandten sich an die Kanzlei Zilver mit dem Anliegen, eine Marke (Zeichen für Waren und Dienstleistungen, TM) registrieren zu lassen. Unsere Anwälte empfehlen stets, vor der Einreichung einer Markenanmeldung eine vorläufige Markenrecherche durchzuführen, um bereits eingetragene Marken zu identifizieren, die Ähnlichkeiten mit der zur Registrierung vorgesehenen Marke aufweisen könnten, da die Eintragung identischer oder verwechselbar ähnlicher Marken, die Verbraucher irreführen können, unzulässig ist.
Eine vorläufige Recherche ermöglicht es, die Marke selbst (Wort-, Bild- oder Wort-/Bildmarke), die Klassen der Nizza-Klassifikation, in denen die Marke registriert werden soll, sowie den Wortlaut der Anmeldung anzupassen.
Unsere Anwälte haben eine solche vorläufige Recherche durchgeführt und den Mandanten Empfehlungen zur Markenregistrierung gegeben. Der nächste Schritt ist das Markenregistrierungsverfahren.

