Es ist möglich aus technischer Sicht, aber:

– Das fordert erhebliche Finanzierung;

– Es besteht keine Notwendigkeit darin. Es hat keine wesentliche Wirkung auf den Schutzumfang, und wenn einige Klassen der Handelsmarke nicht benutzt werden, können die interessierten Personen einen Klageantrag ins Gericht einreichen, um die Rechte bezüglich der Marke für nicht benutzte Klassen der Waren und Dienstleistungen zu annullieren. Nach Kosten für Rechtsstreitigkeiten werden Sie vielleicht einige Rechte für die Handelsmarke in nicht verwendeten Klassen verlieren, und es bleiben nur Klassen, die unmittelbar mit der Tätigkeit Ihres Betriebes verbunden sind.

 

Erfolgreich ausgeübte bei den Juristen der Rechtsanwaltskanzlei Zilver Projekte im Immaterialgüterrecht (abgerechnet seit 15.08.2023):
Handelsmarke angemeldet

 

Anwaltskanzlei „Zilver“ auf Facebook

Anwaltskanzlei „Zilver“ auf Instagram 

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind mit * markiert.

Beitragskommentare