Gemäß der Ordnung sind für die Erhaltung der befristeten Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine folgende Unterlagen und Angaben erfordert:

  1. Scan des Reisepasses mit Visum D (mehr über Erhaltung des Visums D kann man hier lesen): dafür soll der/die Ausländer aus der Ukraine ausreisen und im ukrainischen Konsulat im Ausland für Visum D sich anmelden.
  2. Notariell beglaubigte Übersetzung der 1. Seite des Passes des/r Ausländer/in (falls nötig, können die Juristen der Rechtsanwaltskanzlei Zilver die Übersetzung bestellen, dafür wird Scan der 1. Seite des Passes des/r Ausländer/in gebraucht).
  3. Versicherung in der Ukraine.
  4. Verpflichtung der ukrainischen Arbeitnehmerin (die Juristen der Anwaltskanzlei Zilver werden den Entwurf vorbereiten).
  5. Angemeldete Adresse des Wohnsitzes in der Ukraine des/r Ausländer/in (Notwendigkeit der Hilfe mit der Anmeldung).
  6. Bestimmung des Vermieters den Wohnsitz des/r Ausländer/in der Ukraine anzumelden.
  7. Original der Arbeitserlaubnisse.
  8. Geld für Staatsgebühr (915 UAH ) + Bankprovision).

 

Weitere Anmedlung und Erhaltung der Aufenthaltserlaubnus wird gemäß dem Reglement ablaufen. 

 

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