Gemäß der Ordnung sind für die Erhaltung der befristeten Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine folgende Unterlagen und Angaben erfordert:
- Scan des Reisepasses mit Visum D (mehr über Erhaltung des Visums D kann man hier lesen): dafür soll der/die Ausländer aus der Ukraine ausreisen und im ukrainischen Konsulat im Ausland für Visum D sich anmelden.
- Notariell beglaubigte Übersetzung der 1. Seite des Passes des/r Ausländer/in (falls nötig, können die Juristen der Rechtsanwaltskanzlei Zilver die Übersetzung bestellen, dafür wird Scan der 1. Seite des Passes des/r Ausländer/in gebraucht).
- Versicherung in der Ukraine.
- Verpflichtung der ukrainischen Arbeitnehmerin (die Juristen der Anwaltskanzlei Zilver werden den Entwurf vorbereiten).
- Angemeldete Adresse des Wohnsitzes in der Ukraine des/r Ausländer/in (Notwendigkeit der Hilfe mit der Anmeldung).
- Bestimmung des Vermieters den Wohnsitz des/r Ausländer/in der Ukraine anzumelden.
- Original der Arbeitserlaubnisse.
- Geld für Staatsgebühr (915 UAH ) + Bankprovision).
Weitere Anmedlung und Erhaltung der Aufenthaltserlaubnus wird gemäß dem Reglement ablaufen.
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