Ein Unternehmen mit ausländischer Beteiligung wandte sich an uns mit der Bitte, für einen ausländischen Staatsangehörigen – den Geschäftsführer des Unternehmens – eine befristete Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine zu erlangen.

Unsere Anwälte bereiteten das vollständige Paket der erforderlichen Unterlagen vor und reichten es ein (die Liste der Dokumente finden Sie auf der Website der Anwaltskanzlei Zilver über die entsprechenden Links: 1) Unterlagen des Kunden; 2) vom Juristen erstellte Unterlagen; sowie das Verfahren zur Erlangung des Visums D und der Arbeitserlaubnis).

In der Praxis ergab sich eine ungewöhnliche Schwierigkeit: Die Arbeitserlaubnis war für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr ausgestellt worden, jedoch weigerten sich die meisten Versicherungsgesellschaften, die diese Art von Versicherung anbieten, eine Police für einen Ausländer über einen so langen Zeitraum auszustellen.

Gelöst werden konnte die Angelegenheit dank der Versicherungsgesellschaft PZU (hier nicht zu Werbezwecken erwähnt, sondern lediglich, um unsere praktische Erfahrung zu teilen) – deren Spezialisten konnten die erforderliche Versicherung für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr abschließen.

Ergebnis: Der ausländische Staatsangehörige erhielt eine befristete Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine und kann nun ohne Einschränkungen hinsichtlich der Aufenthaltsdauer im Land arbeiten (im Rahmen der Gültigkeitsdauer der Erlaubnis).

Stehen Sie vor einer ähnlichen Aufgabe – Beschäftigung eines Ausländers, Erlangung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis oder Schwierigkeiten mit der Versicherung? Die Anwälte von Zilver wissen, wie sich solche nicht standardmäßigen Situationen in der Praxis lösen lassen.

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