Bei der Gründung einer Gesellschaft braucht man ihr einen Namen geben. Die Marktforscher, SMM-Fachleute, Brandmaker und andere Fachleute helfen Ihnen bei der Auswahl des nach ihrer Meinung besten Namens der Gesellschaft, die Juristen der Rechtsanwaltskanzlei „Zilver“ weisen Ihnen aber auf die rechtlichen Einzelheiten der Auswahl des Namens der Gesellschaft hin.

Laut T. 4 Art. 16 des Gesetzes der Ukraine «Über die staatliche Registrierung der juristischen Personen, Einzelunternehmer und öffentlichen Verbände» muss jede ukrainische Gesellschaft über einen einzigartigen Namen verfügen, also soll dieser Name mit keinem Namen der anderen in der Ukraine eingetragenen Gesellschaft gleichlautend sein. Darum ist es unmöglich, die zweite Gesellschaft mit dem Namen, der mit dem Namen der eingetragenen Gesellschaft gleichlautend ist, zu registrieren.

Es ist auch anzugeben, dass eine im Ausland eingetragene Gesellschaft berechtigt ist, eine Gesellschaft unter gleichem Namen in der Ukraine zu registrieren. Das kann zum Streitgegenstand bezüglich der Benutzung des Zeichens für Waren und Dienstleistungen (sofern dieses eingetragen ist), jedoch nicht bezüglich des Namens der Gesellschaft werden (abgesehen von den allbekannten Firmenbezeichnungen, die in der Ukraine vorhanden sind).

Somit nach der Bestätigung des Namens einer neuen Gesellschaft ist es sinnvoll zuerst zu überprüfen, ob solcher Name für eine vorhandene Gesellschaft bereits nicht registriert ist. Ein spezieller Service des Ministeriums für Justiz der Ukraine bietet die Möglichkeit an, im Suchfeld den entsprechenden Namen einzugeben und zu sehen, ob eine Gesellschaft unter solchem Namen registriert ist oder nicht.

Ist der Name „frei“, so kann man diesen in den Gründungsunterlagen frei benutzen und die Gesellschaft unter diesem Namen registrieren. Es ist aber zu berücksichtigen, dass der Name der Gesellschaft mit der Handelsmarke (Zeichen für Waren und Dienstleistungen), die den Gründern nicht gehört, übereinstimmen kann. In diesem Fall sind die Streitfälle mit den Inhabern dieser Handelsmarke möglich.

 

Die Informationen zur Überprüfung der eingetragenen Zeichen für Waren und Dienstleistungen können Sie hier finden.

Die Informationen zu den juristischen Aspekten der Übereinstimmung der Firmenbezeichnung mit der Handelsmarke, die den Dritten zusteht, können Sie hier finden. 

 

Ist der ausgewählte Name schon „besetzt“, also ist eine andere Gesellschaft unter diesem Namen registriert, so entscheidet man sehr oft, eine Buchstabe oder eine Zahl zum Namen hinzufügen, also den Namen etwas zu ändern und die Registrierung fortzusetzen. Diese Handlungen können aber zu den negativen Folgen aus der Rechtssicht bringen.

Übt die eingetragene Gesellschaft und die neue Gesellschaft verschiedene Tätigkeiten aus, so sind die Übereinstimmungen im Namen nicht kritisch und haben keine Rechtsfolgen.

Üben diese beide Unternehmen gleiche Tätigkeit aus, so kann die Ähnlichkeit der Namen zugrunde der Streitfälle und Gerichtsstreitigkeiten liegen. Der Grund besteht darin, dass der Name der Gesellschaft als ihre Firmenbezeichnung (Markenname) nur beim Vorliegen einiger Merkmale anerkannt werden. Die Rechtsprechung (Die Entscheidung des Obersten Gerichts, die Entscheidung des Obersten Gerichts) hat die Merkmale der Firmenbezeichnung erarbeitet, zu denen gehören: Wahrheitsgehalt, Erkennbarkeit, Beständigkeit, Ausschließlichkeit usw. Die Gesetzgebung enthält das Verbot der Benutzung der gleichlautenden Firmenbezeichnungen, die den Verbraucher bezüglich ihrer Inhaber in die Irre führen können (Art. 489 Zivilgesetzbuch der Ukraine). Im Ergebnis, wenn beide Unternehmen in einem Tätigkeitsbereich tätig sind und ihre Namen sich durch ein/mehrere Zeichen unterscheiden, so gehört das Vorrecht auf diese Firmenbezeichnung dem Unternehmen, das früher begonnen hat, diese Firmenbezeichnung zu benutzen. Darum hat die Gesellschaft, die früher registriert wurde, das Vorrecht und ist berechtigt, der neuen Gesellschaft die Benutzung der Firmenbezeichnung mit dem etwas geänderten Namen zu verbieten.

 

Beispiel 1:RechtsanwaltGmbH wurde 2007 registriert und übt Rechtstätigkeit aus.

Rechtsanwalt -1“ GmbH wurde 2017 registriert und übt Rechtstätigkeit aus.

In diesem Fall kann Rechtsanwalt GmbH beweisen, dass ihr Name eine Firmenbezeichnung ist und der Name Rechtsanwalt -1“ GmbH durch Dritten benutzt wird, was die Verbraucher in die Irre führen kann. Darum soll die „Rechtsanwalt -1“ GmbH mit der Benutzung der Firmenbezeichnung des Klägers aufzuhören und ihren Namen zu ändern.

 

Die Gegenbeweise der Partei, die sich verteidigt, können sein:

 

Beispiel 2: Rechtsanwalt GmbH wurde 2007 registriert, sie übt aber keine Rechtstätigkeit aus. Sie kann überhaupt keine Tätigkeit ausüben, oder zum Beispiel kann sie Software entwickeln.  

Adwo Rechtsanwalt kat-1“ GmbH wurde 2017 registriert und übt Rechtstätigkeit aus.

Übt die Rechtsanwalt GmbH überhaupt keine Tätigkeit, so kann sie nicht beweisen, dass ihre Firmenbezeichnung auf dem Markt bekannt und erkennbar ist, als Folge kann sie der anderen Gesellschaft auf dem Gerichtsweg nicht verbieten, diesen Namen zu benutzen.

Entwickelt die „Rechtsanwalt“ GmbH die Software, so ist ihre Firmenbezeichnung auf dem IT-Markt bekannt. Als Folge können die Verbraucher im Zusammenhang mit der Ähnlichkeit der Namen der verschiedenen Gesellschaften in die Irre nicht geführt werden, demzufolge kann die erste Gesellschaft der zweiten Gesellschaft die Benutzung des ähnlichen Namens nicht verbieten

 

Zusammenfassung. Die Juristen, die sich auf körperschaftliches Recht und Schutzrecht spezialisieren, empfehlen, einzigartige und exklusive Bezeichnungen für zu gründende Gesellschaften auszuwählen. Will der Gründer die schon eingetragene Firmenbezeichnung mit einigen Veränderungen benutzen, so ist es festzustellen, dass die Tätigkeiten der eingetragenen und neugegründeten Gesellschaft nicht übereinstimmen, sonst wäre es besser, ganz neuen Namen auszuwählen.

 

Für weitere Beratung und juristische Unterstützung in Kiew (Ukraine) kann man die Rechtsanwaltskanzlei Zilver kontaktieren: +380501409560, E-Mail:  info@zilver.com.ua. 

 

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