Neue Regelungen zum Umlauf veterinärmedizinischer Arzneimittel (ab 2026)
Seit dem 1. März 2026 gelten in der Ukraine wesentliche Änderungen bei der Regulierung veterinärmedizinischer Arzneimittel (VMA), die auf eine Harmonisierung mit EU-Normen, strengere Kontrolle und mehr Sicherheit abzielen.
1. Nur registrierte Präparate im Umlauf Im Verkehr dürfen ausschließlich in der Ukraine staatlich registrierte veterinärmedizinische Arzneimittel sein. Informationen zu registrierten Präparaten werden auf der offiziellen Website des Staatlichen Verbraucherschutzdienstes ( Держпродспоживслужба) veröffentlicht.
Ausnahme — Präparate für bestimmte Gruppen nicht-produktiver Tiere, die ausschließlich als Haustiere gehalten werden (nicht für die Lebensmittelproduktion): Aquarien- und Teich-Tiere, Zierfische, Käfigvögel, Brieftauben (Sporttauben), Terrarientiere, Kleinnager, Frettchen, Zierkaninchen. Für diese ist der Umlauf nicht registrierter Mittel zulässig, sofern sie in das Staatliche Register veterinärmedizinischer Arzneimittel eingetragen sind.
2. Medizinische Futtermittel
- Der Verkauf von medizinischem Futter an Tierhalter ist nur bei Vorliegen eines tierärztlichen Rezepts möglich.
- Hersteller, Lagerer, Transporteure und Händler von medizinischem Futter müssen Kreuzkontaminationen mit Wirkstoffen aus VMA in andere Futtermittel verhindern (unter Einhaltung festgelegter Höchstgrenzen für Kreuzkontamination).
- Für den Groß- und Einzelhandel mit medizinischem Futter ist eine Lizenz für den Großhandel oder Einzelhandel mit veterinärmedizinischen Arzneimitteln erforderlich.
3. Verpackung, Beipackzettel, Werbung und Lizenzierung
- Jedes im Verkehr befindliche Präparat muss mit einem vollständigen, klaren Beipackzettel in ukrainischer Sprache versehen sein.
- Die Werbung für veterinärmedizinische Arzneimittel unterliegt dem Werbegesetz (besondere Einschränkungen, insbesondere bei antimikrobiellen Mitteln).
- Großhandel und Einzelhandel mit VMA unterliegen der obligatorischen Lizenzierung.
4. Fernabsatz (Online-Handel) Das Recht zum Fernabsatz von VMA haben ausschließlich in der Ukraine registrierte Marktteilnehmer, die:
- in der Ukraine registriert sind,
- über eine Lizenz für den Einzelhandel mit VMA verfügen,
- in die spezielle Liste der zum Fernabsatz berechtigten Betreiber eingetragen sind.
Verboten ist der Online-Verkauf rezeptpflichtiger veterinärmedizinischer Präparate.
5. Tierärztliche Rezepte
- Rezeptpflicht besteht, wenn dies in der staatlichen Registrierungsentscheidung vorgesehen ist (obligatorisch bei antimikrobiellen Mitteln).
- Rezepte für antimikrobielle Mittel sind nur 5 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
- Rezepte dürfen ausschließlich von lizenzierten Tierärzten oder Tierärzten lizenzierter tierärztlicher Einrichtungen ausgestellt werden.
- Formen: Papier (auf Formularen 105×150 mm) oder elektronisch (über spezielles System für registrierte Marktteilnehmer).
- Computerausdruck mit handschriftlicher Unterschrift gilt nicht als elektronisches Rezept.
- Pflichtangaben im Rezept: Identifikation des Tieres / der Tiergruppe, Daten des Halters/Besitzers, Ausstellungsdatum, Daten des Tierarztes, Unterschrift (elektronisch), Name des Mittels und Wirkstoffe, Darreichungsform, Wirkstoffgehalt, empfohlene Menge / Packungsgröße, Dosierungsschema, Wartezeit (auch bei Null) für Nutztiere, notwendige Warnhinweise (insbesondere bei antimikrobiellen Mitteln).
6. Bezug der Präparate und Buchführung Einzelhändler dürfen VMA ausschließlich von lizenzierten Großhändlern beziehen. Es ist erforderlich, Aufzeichnungen zu führen, jährliche Audits durchzuführen, Pharmakovigilanz zu betreiben und eine verantwortliche Person zu benennen (Art. 80 des Gesetzes).
7. Entsorgung und Registrierung
- Abgelaufene und mangelhafte Präparate müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
- Marktteilnehmer im Bereich VMA müssen im Register der Marktteilnehmer eingetragen sein (Art. 69).
Empfehlung von Zilver Die neuen Regelungen stellen deutlich höhere Anforderungen an alle Marktteilnehmer – von Tierärzten über Apotheken bis hin zu Futtermittelherstellern. Verstöße können zu Bußgeldern, Lizenzentzug und Haftung führen. Wenn Ihr Unternehmen mit veterinärmedizinischen Präparaten oder medizinischen Futtermitteln zu tun hat – kontaktieren Sie uns für eine Prüfung der Konformität, Unterstützung bei Lizenzen, Einrichtung der Buchführung und Pharmakovigilanz.
Bei Fragen zu Beratungen schreiben Sie uns oder rufen Sie an – wir helfen Ihnen, sich schnell und risikofrei an die Änderungen anzupassen.
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