Wie bereits berichtet, unterstützt die Anwaltskanzlei „Zilver“ Rechteinhaber dabei, ihre Marken (TM) vor unbefugter Nutzung bei der Einfuhr von Waren in die Ukraine zu schützen.
Zum Schutz der Markenrechte haben unsere Rechtsanwälte die Eintragung der Marke in das Zollregister der Schutzgegenstände des geistigen Eigentums veranlasst. In der Folge setzte das Zollamt Odessa die Verbringung von Waren über die ukrainische Zollgrenze aus, die von einer nicht autorisierten Person eingeführt wurden.
Nach der Feststellung von Waren mit Anzeichen einer Verletzung der Markenrechte nahmen der Markeninhaber und der Importeur Verhandlungen auf. Im Ergebnis konstruktiver und zügiger Verhandlungen erzielten die Parteien eine grundsätzliche Einigung über die Beilegung des Streits.
Die Rechtsanwälte von „Zilver“ bereiteten eine Vergleichsvereinbarung zwischen dem Markeninhaber und dem Importeur vor und begleiteten deren Abschluss. Die getroffenen Vereinbarungen wurden von den Parteien bereits vollständig umgesetzt.
Das Verfahren wurde von Rechtsanwalt Yevgen Zarudnyev betreut.
Dieses Projekt zeigt, wie der rechtzeitige Einsatz von zollrechtlichen Mechanismen zum Schutz geistiger Eigentumsrechte dazu beitragen kann, die Verbringung potenziell gefälschter Waren über die ukrainische Grenze zu verhindern und einen Streit anschließend außergerichtlich beizulegen – ohne langwieriges Gerichtsverfahren und erhebliche Kosten für die rechtliche Begleitung.
Die Rechtsanwaltskanzlei „Zilver“ berät und vertritt Mandanten beim Schutz von Marken und anderen Rechten des geistigen Eigentums, insbesondere beim Schutz von IP-Rechten im Zusammenhang mit der Einfuhr von Waren, bei der Zusammenarbeit mit Zollbehörden sowie bei der vorgerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten über die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums.

