Nach der Prüfung der Zollerklärungen und bezahlten Einfuhrzölle und Mehrwertsteuer erließ der Kiewer Zolldienst des Staatlichen Zolldienstes Steuerbescheide, die dem ukrainischen Importunternehmen Steuerverbindlichkeiten und Geldbußen hinzufügten (für einen Gesamtbetrag von fast UAH 800.000).

Der Importeur war mit den erlassenen Steuerbescheiden nicht einverstanden und wandte sich an die Anwaltskanzlei Zilver, um Hilfe bei der Berufung gegen die Steuerbescheide zu erhalten.

Als Ergebnis der durchgeführten juristischen Arbeit gelang es den Anwälten, die Rechtmäßigkeit ihres Mandanten zu beweisen: das Bezirksverwaltungsgericht Kiew hat mit Entscheidung in der Rechtssache Nr. 640/2106/21 vom 26.09.2022 die Steuerbescheide erklärt rechtswidrig und für nichtig erklärt.

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