Für Betriebe, die mit ukrainischen Firmen arbeiten, ist es wichtig, einige Besonderheiten der Gesetzgebung der Ukraine zu berücksichtigen, die die gerichtliche Behandlung von Streiten zwischen ukrainischen und ausländischen Firmen betreffen.

Gemäß Art. 76 des Gesetzes der Ukraine „Über das internationale Privatrecht“ können die Gerichte folgende Verfahren mit einem ausländischen Element annehmen und behandeln, wenn:

  • die Seiten mit ihrer Vereinbarung die gerichtliche Zuständigkeit des Verfahrens den Gerichten der Ukraine (außer bestimmten Fällen) vorgesehen haben;
  • der Beklagte in der Ukraine wohnt oder einen Standort hat, bewegliches Vermögen oder Immobilien, die vollstreckt werden können, besitzt, oder wenn sich eine Niederlassung oder eine Vertretung der ausländischen Firma als Beklagten befindet.

Darüber hinaus sichert die Bestimmung im Vertrag über Übergabe des Streites für die Verhandlung von einem beliebigen Gericht in Paris oder in Berlin die ausländische Firma davon ab, um den Streit mit dem ukrainischen Partner in Gerichten der Ukraine zu verhandeln. Aber es ist nicht ganz der Fall.

Gemäß Art. 7), Teil 1, Art. 226 der Handelsprozessordnung der Ukraine lässt das Handelsgericht der Ukraine die Klage auf sich beruhen, wenn die Seiten eine Vereinbarung abgeschlossen haben, den Streit für die Verhandlung im Schiedsgericht oder in einer entsprechenden internationalen Handelsarbitrage übergeben haben (und wenn dabei der Beklagte darüber das Gericht sachgerecht informiert hat).

Deshalb können die Handelsgerichte in der Ukraine die Streite zwischen den Firmen nicht verhandeln, wenn der Vertrag eine Schiedsgerichtsklausel beinhaltet, d.h., die internationale Handelsarbitrage wird klar bestimmt.

Wenn es keinen Hinweis auf die internationale Handelsarbitrage im Vertrag gibt, haben die ukrainischen Handelsgerichte formale Gründe, solche Vertragsbestimmungen als eine Schiedsgerichtsklausel anzuerkennen. Einige ukrainische Rechtsanwälte gebrauchen solchen Mangel der ukrainischen Gesetzgebung und reichen die Klagen gegen ausländische Firmen in ukrainische Handelsgerichte ein, indem sie diese Klagen mit vorgeschobenen „ukrainischen Elementen“ ergänzen.

Als Folge müssen die Rechtsanwälte die künstliche Natur von solchen Klagensansprüchen beweisen, auf internationale (einschließlich von bilateralen) Verträge (Konventionen) über die Rechtshilfe zwischen den Staaten verweisen, mehrmals in Gerichtssitzungen teilnehmen, um die ausländischen Firmen in ukrainischen Gerichten zu schützen. Das alles bringt den ausländischen Firmen zusätzliche Kosten auf ukrainische Anwälte.

Um solche Situationen zu vermeiden, empfehlt die Rechtsfirma „Zilver“ allen ihren Kunden, die internationale Handelsarbitrage klar zu bestimmen, die auf die Verhandlung von allen Streite nach dem Vertrag berechtigt ist.

Die Schiedsgerichtsklausel im Vertrag kann einen annähernd folgenden Inhalt haben:

Х. Все споры, возникшие из-за или в связи с данным контрактом могут быть окончательно решены согласно Правилам применения и арбитража Международной торговой палаты Парижа одним арбитром, назначенным согласно указанным Правилам.

Місце проведення арбітражного розгляду: Париж (Франція). Рішення арбітражного суду буде остаточним і обов’язковим до виконання.

Alle Streite, die wegen oder in der Verbindung mit diesem Vertrag entstehen, können gemäß den Regeln für die Verwendung und die Arbitrage von der Handelskammer in Paris von einem Schiedsrichter endgültig beschlossen werden, der nach den gegebenen Regeln ernannt wurde.

Platz der Arbitrage: Paris (Frankreich). Der Beschluss des Arbitrage wird endgültig und verbindlich.

Die Streitverhandlung in der internationalen Handelsarbitrage ist eindeutig nicht billig, aber sie setzt unzuverlässige Geschäftspartner und ihre fachkundigen Rechtsanwälte außerstand, die Streite für die Verhandlung in ukrainische Gerichte zu übergeben, während sie in anderen Ländern verhandelt werden müssen.

Wenn Sie Fragen haben, wie man einen Vertrag abfassen soll oder ob man die Interessen in den Gerichten (einschließlich von der internationalen Handelsarbitrage) vertreten kann, können Sie sich in die Rechtsfirma „Zilver“ wenden. 

 

Wie unsere Rechtsanw’lte die Schiedsgerichtentscheidung in ukrainsichen Gerichten anerkennen können Sie hier lesen.  

 

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