Die Besteuerung der IT-Gesellschaften in der Ukraine mit dem MwSt ist sehr wichtige Frage für die ausländischen Investoren.

Gemäß dem Steuergesetzbuch der Ukraine alle Waren, Arbeiten und Dienstleistungen, die in der Ukraine verbracht werden, sind von dem MwSt (20%) zu besteuern.

Jedoch, p. 26-1 des Unterabschnitts 2 Abschnitts XX des Steuergesetzbuches der Ukraine befreit die Lieferung und Bearbeitung der Software von dem MwSt bis 1. Januar 2023, falls die Bezahlung keine Kennzeichen des Royalty hat.

Dies bedeutet, dass die Ukrainische IT-Gesellschaft, die eigene Software develops oder bearbeitet und später diese Software verkauft, soll MwSt nicht berechnen.

Wenn die Ukrainische IT-Gesellschaft dem anderen Unternehmen (dem Publischer) eine Lizenz erteilt für folgende Sub-lizensierung, MwSt entstehet, weil dies hat Kennzeichen des Royalty. 

Mittlerweile, wenn die Ukrainische IT-Gesellschaft die Lizenzen den Endverbrauchern erteilt, wird solche Lieferung von dem MwSt befreit.  

Merkenswert ist auch die Besonderheit, dass die Dienstleistungen, die mit dem Development oder Bearbeitung der Software nicht zu tun haben, sind von dem MwSt besteuert. Als Folge, customers support ist von dem MwSt besteuert. Deswegen empfehlenswert ist für solche Dienstleistungen die Einzelunternehmen-form (5% Steuer) zu benutzen.

Die Juristen der Rechtsanwaltskanzlei Zilver sind bereit Ihnen mit der Gründung und Strukturierung des IT-Business in der Ukraine zu helfen und zu beraten. Unsere Kontaktangaben: + 38 050 140 95 60, info@zilver.com.ua.

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