Die Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei „Modus Zilver“ haben den Fall (№911/1375/21) vor dem Wirtschaftsgericht im Streit um den auf der Plattform Freelancer.com „abgeschlossenen“ Vertrag gewonnen.

Einzelunternehmer („Kunde“) beim Wirtschaftsgericht der Region Kyiv eine Klage gegen einen anderen Einzelunternehmer mit der Forderung, den Vertrag über die Erbringung von IT-Dienstleistungen aufzulösen und eine Vorauszahlung, Strafen, Inflationsverluste und 3% Jahreszilnsen. Als Beweis hat der Kläger einen „Screenshot“ der Korrespondenz zwischen den Parteien vorgelegt, die den Screenshots zufolge auf der Website Freelancer.com geführt wurde.

Die Anwälte der Beklagten argumentierten, dass weder die Identität des Klägers noch der Beklagten auf der Website Freelancer.com festgestellt worden sei, es sei unmöglich festzustellen, ob die Streitparteien tatsächlich auf der Website Freelancer.com eine Vereinbarung getroffen hätten. Der Vertragstext selbst fehlt und es ist unmöglich, Vereinbarungen zwischen den „Parteien“ anhand der Screenshots zu treffen. Außerdem ist die Verhängung von Sanktionen in Ermangelung des Vertragstextes ebenfalls nicht möglich. Darüber hinaus führt die Kündigung des Vertrages gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches der Ukraine nicht zur Rückgabe (des erhaltenen Betrags). Ebenso wichtig ist, dass die Beklagte von der Klägerin kein Geld erhalten hat. Ohne die Einbindung von Freelancer.com-Administratoren in den Fall (trotz den Beantragungen der Zilver Anwälten) ist es wiederum unmöglich, Bedingungen desr Vereinbarung und Zahlungsverhältnisse aufzustellen.

Asl Ergebnis wurde die Sache von den Anwälten der Rechtsanwaltskanzlei „Modus Zilver“ gewonnen.

 

Ausgehend von dieser Praxis empfehlen wir beim Abschluss von Verträgen auf allen Internetplattformen:

  1. Den Vertragstext (ein Muster des Vertrags mit einem Develpoer vom der Rechtsanwaltskanzlei Zilver) zu speichern.
  1. Alle Vereinbarungen mit den Unterschriften der Parteien zu besiegeln, einschließlich EDS. Wir haben ausführlich über die Verwendung elektronischer Signaturen in der Veröffentlichung zu EDS und Verträgen im Internet erzählt
  1. Die Parteien der Verträgen / Korrespondenz zu identifizieren.
  1. Zahlungen per Banküberweisung oder über Finanzinstitute unter Angabe des Absenders und des Empfängers vorzu

Generelle Empfehlung für Vertragsabschlüsse: Nutzen Sie nicht nur die entsprechenden Online-Dienste, sondern konsultieren Sie sich auch vorab vor den Rechtsanwälten.

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