Mit dem Gesetz Nr. 466-IX vom 16.01.2020 wurden viele Änderungen in die Steuergesetzgebung der Ukraine angeregt. Diese Änderungen beinhalten auch die Besteuerungsregeln für die Gewinnsteuer einer ukrainischen Firma, wenn ihr Gewinn im Zusammengang mit Offshore-Gesellschaften oder mit bestimmen Unternehmensrechtsformen erhalten wird.

Unter anderem wird jetzt das Finanzergebnis um 30% gegen dem Wert der Waren (inklusive von Anlagevermögen), Arbeiten und Dienstleistungen (außer denen, die kontrolliert sind) vergrößert, die im Interesse von folgenden Einheiten getroffen wurden:

  1. Nichtansässigen, die in der vom Kabinett der Ukraine festgestellten Liste registriert wurden.
  2. Nichtansässigen, deren Unternehmensrechtsform in die vom Kabinett der Ukraine genehmigte Liste eingetragen wurde.
  • Man muss beachten, dass diese Listen von Zeit zu Zeit nachgeprüft werden.

Das bedeutet, dass, unter der Übereinstimmung von bestimmten Bedingungen, der Software-Verkauf an seine kontrollierte Firma in Delaware (USA) oder in Estland eine obligatorische Nachberechnung von 30% der Verkaufssumme bedeutet. Auf solche Weise versucht der Gesetzgeber die Möglichkeit ausschließen, den Gewinn im Ausland ohne seine Besteuerung in der Ukraine anzusammeln.  

Mit anderen Worten, wenn die ukrainische GmbH sein Software an eine Firma in Estland, um es in der EU weiter zu verkaufen, oder an eine Firma in Delaware für den Weiterverkauf in den USA verkauft, muss sie den erhaltenen Gewinn um 1.3 multiplizieren, wenn die Gewinnsteuer berechnet wird.

Allerdings gibt es einige „ABER“:

  1. Wenn alles mit der ersten Liste klar ist (es sind oft Offshore-Zuständigkeitsbereiche, einschließlich von Republik Zypern oder einem EU-Mitgliedstaat), muss man die zweite Liste genauer studieren. Hauptsächlich beinhaltet diese Liste Partnerschaften und Kommanditgesellschaften, die von der Besteuerung befreit werden. Es gibt dort allerdings solche Formen, wie:

– Lepinguline investeerimisfond – Estland;

– Limited liability partnership und Limited liability company: US-Staaten Delaware, Kalifornien, Nevada, New Jersey, New York, Texas und Florida.

Deshalb ist es für Sie sinnvoll, ihre Gesellschaft nachzuprüfen, ob ihre Form zur genehmigten Liste gehört.  In meisten Fällen gebrauchen die IT-Firmen andere Rechtsformen, so wird der neue Punkt vom Kabinett der Ukraine nicht angewendet; man kann eine höhere Gewinnsteuer nicht berechnen.

  1. Wenn Ihre Firma mit der Rechtsform aus der Liste doch übereinstimmt, muss man eine Bestätigung haben, dass der Preis nach dem Fremdvergleichsgrundsatz gebildet war, um Nachberechnungen zu vermeiden. Vieles wurde über diesen Grundsatz geschrieben, aber kurz kann er als „Marktpreisprinzip“ bestimmt werden. Mit anderen Worten müssten Sie Beweise vorbereiten und zu haben, um zu bestätigen, dass der Preis richtig, aber nicht untertrieben ist.

Da die Preisbildung im IT-Bereich nicht immer eine objektive Einschätzung von außen untergeht, ist es in der Praxis nicht ratsam, sie zur im Punkt 2 dargestellten Situation zu bringen. Alle Streitigkeiten mit Finanzbehörden im Zusammenhang mit dem Preis vom Software werden kompliziert, teuer und lang. In meisten Fällen kommt es auf den Gerichtsweg, was Kosten für Anwälte und Experte bedeutet.

Schluss: prüfen Sie ihre Geschäftsstruktur und schließen Sie die Arbeit mit Unternehmen von obengenannten Listen aus. Wenn es doch unmöglich ist, muss man die Struktur des IT-Geschäftes ändern. 

Wenn Sie die Hilfe eines Völkerrechtlers, eines Anwaltes in Steuerfragen oder eines IT-Juristen benötigen, kann unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Rechtsberater helfen, die Geschäftsstruktur zu ändern, um die Steuerlast zu optimieren, ihr Eigentum und ihren Gewinn zu schützen. Wenden Sie sich an die Rechtskanzlei „Zilver“ unter Tel.: + 38 050 140 95 60, oder schreiben Sie eine E-Mail an:  info@zilver.com.ua.

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