Start-ups in der Ukraine benötigen rechtliche Unterstützung in verschiedenen Rechtsbereichen. Dazu gehören die Gründung eines Unternehmens und der Abschluss von Verträgen mit (oft nicht in der Ukraine ansässigen) Vertragspartnern, die Formalisierung der vertraglichen Beziehungen zwischen den Teilnehmern des Start-ups selbst, die Registrierung von Rechten an geistigem Eigentum an der entwickelten Software (in allen ihren Formen) und die Ausarbeitung einer Vereinbarung über ein öffentliches Angebot, Vertraulichkeitsvereinbarungen, NDA, Bestimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten (privacy policy), Vereinbarungen zur Nutzung der Website (terms of use), Schutz vor Inspektionen und Wettbewerb, Miete/Kauf von Büro- oder Produktionsräumen, Vorbereitung von Softwarelizenzverträgen, Steuerplanung, Abfertigung von Lizenzgebühren, Eröffnung von Unternehmen und Bankkonten im Ausland usw.

All dies wird besonders aktuell, sobald das Start-up zu einem Investitionsobjekt wird oder anfängt, Gewinne zu erwirtschaften.

Unsere Anwälte helfen Ihnen dabei, Ihr Start-up so zu strukturieren, dass es dem Investor als fertige Struktur präsentiert werden kann, in die er sicher investieren kann. Gleichzeitig wird die von unseren Anwälten vorgeschlagene und umgesetzte Struktur im Hinblick auf die Gründungskosten optimal sein und gleichzeitig eine Optimierung der Steuerpflichten in der Zukunft ermöglichen.

Nachdem sich das Start-up zu einem großen Projekt entwickelt hat, kann eine erneute Umstrukturierung erforderlich sein, um den Zugang zum internationalen Markt sowohl für Produkte als auch für Investitionen zu ermöglichen. Auch hier können unsere Anwälte behilflich sein.